Einigung: Weg frei für die Online-Durchsuchung

Recht, Politik & EU Bundestag und Bundesrat konnten sich heute mit Hilfe eines Vermittlungsausschusses auf die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt einigen. Der Weg für die heimlichen Online-Durchsuchungen ist damit frei.

So konnte sich die SPD mit ihrer Forderung durchsetzen, dass die Online-Durchsuchung grundsätzlich von einem Richter genehmigt werden muss. Der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung soll ebenfalls von der Justiz überwacht werden. Außerdem wurden die Zuständigkeiten des BKA und der Länderpolizeien klarer definiert.


Die Forderung der CDU nach einem Zeugnisverweigerungsrecht für Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Ärzte und Journalisten konnte sich allerdings nicht durchsetzen. Die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue hatte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble noch einmal angegriffen. Sie warf ihm vor, er wolle eine "Bundes-Superpolizei" schaffen, berichtet die 'Süddeutsche Zeitung'.

Ihrer Meinung nach ist dies aber weder erforderlich noch sinnvoll. Zudem geht sie davon aus, dass das BKA-Gesetz die Freiheitsrechte zu sehr einschränkt. Proteste gab es aber auch aus der Opposition: "Das Vermittlungsergebnis macht aus einem sehr schlechten Gesetz ein schlechtes Gesetz", sagte Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion.

Am kommenden Freitag muss das Ergebnis des Vermittlungsausschusses nun im Bundestag und Bundesrat bestätigt werden.
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Die sollen vorm Bundesverfassungsgericht gehen
 
@Hakan: Ich glaube wir würden nichts erreichen. Wenn wir für Gleichberechtigung und Frieden demonstrieren kommt der Staat an und verursacht wieder ein Heiligendamm.
 
@Hakan: Es heisst "vor das" Verfassunggericht und "einen" Knall. Ansonsten stimm ich dir bei Punkt 1 natürlich zu.
 
@Hakan: nee ,der hat vollkommen recht !
 
@DARK-THREAT: Was war denn in Heiligendamm? Du meinst die Polizisten, die sich von linkem Gesocks mit Steinen bewerfen lassen durften? Wär das mal in Frankreich oder Luxemburg passiert....


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