Einigung: Weg frei für die Online-Durchsuchung
So konnte sich die SPD mit ihrer Forderung durchsetzen, dass die Online-Durchsuchung grundsätzlich von einem Richter genehmigt werden muss. Der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung soll ebenfalls von der Justiz überwacht werden. Außerdem wurden die Zuständigkeiten des BKA und der Länderpolizeien klarer definiert.
Die Forderung der CDU nach einem Zeugnisverweigerungsrecht für Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Ärzte und Journalisten konnte sich allerdings nicht durchsetzen. Die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue hatte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble noch einmal angegriffen. Sie warf ihm vor, er wolle eine "Bundes-Superpolizei" schaffen, berichtet die 'Süddeutsche Zeitung'.
Ihrer Meinung nach ist dies aber weder erforderlich noch sinnvoll. Zudem geht sie davon aus, dass das BKA-Gesetz die Freiheitsrechte zu sehr einschränkt. Proteste gab es aber auch aus der Opposition: "Das Vermittlungsergebnis macht aus einem sehr schlechten Gesetz ein schlechtes Gesetz", sagte Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion.
Am kommenden Freitag muss das Ergebnis des Vermittlungsausschusses nun im Bundestag und Bundesrat bestätigt werden.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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