 Heimliche Online-Durchsuchungen sollen zukünftig innerhalb der Europäischen Union auch grenzüberschreitend möglich werden. Das wurde kürzlich in Brüssel beschlossen.
Die Justiz- und Innenminister der EU-Mitgliedsstaaten verständigten sich auf ein entsprechendes Vorhaben. Die Voraussetzung, dass Sicherheitsbehörden auch auf Rechner im Ausland zugreifen dürfen, soll allerdings davon abhängig sein, dass Online-Durchsuchungen im jeweiligen Land bereits gesetzlich möglich sind.
Detaillierte Pläne liegen hierfür noch nicht vor. Allerdings wird es wohl eine Voraussetzung sein, dass die Justiz des Landes, in dem der zu untersuchende Rechner steht, dem Vorgehen der ausländischen Ermittler zustimmt. Ermittler sollen so aber auf jeden Fall schneller an Informationen kommen, als wenn der übliche Weg der internationalen Rechtshilfe gegangen wird.
Unklar ist allerdings bisher, ob Online-Durchsuchungen wirklich in allen Ländern Europas durchsetzbar sind. In Deutschland sollten diese im neuen BKA-Gesetz geregelt werden. Genau an diesem Punkt entbrannte allerdings der heftigste Widerstand und das Gesetz konnte bis heute nicht verabschiedet werden.
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