Online-Durchsuchungen sollen ausgeweitet werden

Viren & Trojaner Wie am gestrigen Samstag bekannt wurde, möchte die Bundesregierung die umstrittene Online-Durchsuchung weiter ausbauen. Dabei ist es vorgesehen, diese in Zukunft auch bei Strafverfahren einzusetzen. Im Gespräch mit der 'Neuen Osnabrücker Zeitung' erklärte Wolfgang Bosbach, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass ein entsprechender "Entwurf der Bundesjustizministerin zur Änderung der Strafprozessordnung" bereits vorliegt.

"Bei gutem Willen aller Beteiligten lassen sich die neuen Vorschriften in den nächsten Wochen abschließend beraten und beschließen", teilte Bosbach mit. Bislang darf die Online-Durchsuchung nur in Fällen schwerwiegender terroristischer Gefahrenlage genutzt werden, nicht jedoch bei Strafverfahren.

Als weiteres Mittel zur Aufklärung von Verbrechen soll den Ermittlern auch die sogenannte "Quellen-TKÜ" erlaubt werden. Dabei wird es den Strafverfolgern ermöglicht, mit Hilfe von Spionagesoftware die Telekommunikation auf dem Computer der Verdächtigen abzugreifen, noch bevor diese möglicherweise verschlüsselt werden könnten.

"Es darf nicht sein, dass Tatverdächtige sich durch moderne Verschlüsselungstechnik der Strafverfolgung entziehen können", so Bosbach weiter. Aus diesem Grund sei es dringend notwendig, die Befugnisse der Behörden dem technischen Fortschritt anzupassen.
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