Chrome: Google macht Rückzieher beim Datenschutz
Die erste Version der Nutzungsbedingungen gehe auf den Versuch zurück, die gleichen Vorgaben wie bei allen anderen Google-Diensten auch bei Chrome zu verwenden, um so Verwirrung unter den Anwendern zu vermeiden. In einigen Fällen, so wie jetzt bei Chrome würden die Nutzungsbedingungen für ein spezifisches Produkt aber auch Klauseln enthalten, die "nicht gut zum Gebrauch des Produkts passen", so Google gegenüber Cnet.
Man habe sich deshalb entschlossen, den 11. Paragraphen der Nutzungsbedingungen von Google Chrome zu überarbeiten, hieß es weiter. Dieser Teil des Abkommens räumte Google bisher ein allumfassendes Recht ein, alles was der Nutzer in den Browser eingibt, für sich zu verwenden.
Konkret hieß es da, dass der Nutzer durch das "Einreichen, Veröffentlichen oder Anzeigen von Inhalten Google ein dauerhaftes, nicht zu widerrufendes, weltweites, gebührenfreies und nicht-exklusives Recht zur Reproduktion, Adaption, Modifikation, Übersetzung, Veröffentlichung, öffentlichen Aufführung, öffentlichen Anzeige und Weiterverbreitung" einräumt.
Inzwischen hat Google die fragliche Sektion überarbeitet und klar gestellt, dass die Änderungen rückwirkend auch für alle schon zuvor durchgeführten Downloads und Installationen von Chrome gelten. Seit kurzem heißt es in Sektion 11 der Nutzungsbedingungen, dass der Nutzer die Urheberrechte und alle anderen Rechte an seinen Eingaben behält.
Für alle anderen Google-Dienste gilt die oben beschriebene Regelung weiterhin. Unterdessen wurden neue Bedenken von Datenschützern laut, was die Speicherung von Nutzereingaben durch Google angeht. Gerade die Multifunktions-Adressleiste von Chrome wird skeptisch beäugt. Kritik kommt unter anderem von der Electronic Frontier Foundation.
Die Omnibox genannte Adressleiste ist vor allem deshalb problematisch, weil Google sich das Recht vorbehalten will, nutzerbezogene Informationen zu speichern. Wer die Vorschlagsfunktion von Chrome aktiviert lässt und Google als Standard-Suchanbieter auswählt, muss wissen, dass das Unternehmen alle Eingaben in der auch als Suche funktionierenden Adresszeile eventuell auf seinen Servern speichert.
Nach Angaben von Google sollen rund 2 Prozent aller dieser Daten dauerhaft gespeichert werden, was auch die IP-Adresse des jeweils anfragenden Rechners mit einschließt. Der Suchmaschinenbetreiber und Werbevermarkter verwendet die Informationen zur Erstellung von Nutzerprofilen, anhand derer dem Anwender dann individualisierte Werbung angezeigt werden kann.
Man habe sich deshalb entschlossen, den 11. Paragraphen der Nutzungsbedingungen von Google Chrome zu überarbeiten, hieß es weiter. Dieser Teil des Abkommens räumte Google bisher ein allumfassendes Recht ein, alles was der Nutzer in den Browser eingibt, für sich zu verwenden.
Konkret hieß es da, dass der Nutzer durch das "Einreichen, Veröffentlichen oder Anzeigen von Inhalten Google ein dauerhaftes, nicht zu widerrufendes, weltweites, gebührenfreies und nicht-exklusives Recht zur Reproduktion, Adaption, Modifikation, Übersetzung, Veröffentlichung, öffentlichen Aufführung, öffentlichen Anzeige und Weiterverbreitung" einräumt.
Inzwischen hat Google die fragliche Sektion überarbeitet und klar gestellt, dass die Änderungen rückwirkend auch für alle schon zuvor durchgeführten Downloads und Installationen von Chrome gelten. Seit kurzem heißt es in Sektion 11 der Nutzungsbedingungen, dass der Nutzer die Urheberrechte und alle anderen Rechte an seinen Eingaben behält.
Für alle anderen Google-Dienste gilt die oben beschriebene Regelung weiterhin. Unterdessen wurden neue Bedenken von Datenschützern laut, was die Speicherung von Nutzereingaben durch Google angeht. Gerade die Multifunktions-Adressleiste von Chrome wird skeptisch beäugt. Kritik kommt unter anderem von der Electronic Frontier Foundation.
Die Omnibox genannte Adressleiste ist vor allem deshalb problematisch, weil Google sich das Recht vorbehalten will, nutzerbezogene Informationen zu speichern. Wer die Vorschlagsfunktion von Chrome aktiviert lässt und Google als Standard-Suchanbieter auswählt, muss wissen, dass das Unternehmen alle Eingaben in der auch als Suche funktionierenden Adresszeile eventuell auf seinen Servern speichert.
Nach Angaben von Google sollen rund 2 Prozent aller dieser Daten dauerhaft gespeichert werden, was auch die IP-Adresse des jeweils anfragenden Rechners mit einschließt. Der Suchmaschinenbetreiber und Werbevermarkter verwendet die Informationen zur Erstellung von Nutzerprofilen, anhand derer dem Anwender dann individualisierte Werbung angezeigt werden kann.
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