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Mittwoch, 25. November 2009   

Datenschützer wollen Google Analytics verbieten

DatenschutzDie Datenschutzbeauftragten verschiedener Bundesländer halten Google Analytics, das der Suchmaschinenbetreiber zur Analyse von Zugriffsdaten auf Webseiten anbietet, in Deutschland für illegal.

Sie wollen Betreiber von Webseiten dazu bewegen, den kostenlosen Service nicht mehr einzusetzen. Das berichtete die Tageszeitung 'Zeit'. Notfalls soll sogar mit Sanktionen dafür gesorgt werden, dass auf die Verwendung des Dienstes verzichtet wird.

Die Datenschützer befürchten, dass Google die erhobenen Daten nicht nur dem jeweiligen Seitenbetreiber zur Verfügung stellt, sondern diese auch zu eigenen Gunsten auswertet. An Transparenz mangle es seitens des Suchmaschinenbetreibers. Besucher der Webseiten hätten außerdem keine Möglichkeit, sich der Sammlung ihrer Nutzungsdaten zu entziehen.

"Google Inc. räumt sich ausdrücklich in seinen beim Einsatz zu akzeptierenden Regularien das Recht ein, die über den einzelnen Nutzer mittels einer eindeutigen Kennung gewonnenen Daten mit anderen bereits gespeicherten Daten zu verknüpfen und diese Informationen an Dritte weiterzugeben", kritisiert beispielsweise das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein (ULD).

Beim ULD will man vorerst nicht direkt gegen Seitenbetreiber, die Analytics einsetzen, vorgehen. Statt dessen setzt man auf freiwillige Prüfungs- und Beratungsangebote hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Gestaltung von Webseiten. Andere, wie beispielsweise der Datenschutzbeauftragte von Berlin, erwägen durchaus drastischere Maßnahmen, auch wenn derzeit erst eine anlassbezogene Prüfung möglich ist.

Bei Google versteht man die Aufregung hingegen nicht. Immerhin stelle man in den Lizenzbestimmungen klar, dass die mit Analytics erfasste IP-Adresse nicht mit Daten aus anderen Diensten in Verbindung gebracht wird. Außerdem könnten Nutzer schlicht das Cookie ablehnen, das für die Analyse notwendig ist. Auch die Auswertung der erhobenen Daten in den USA sei durch entsprechende Regelungen mit der EU rechtens, hieß es.
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Autor Autor: Christian Kahle RSS Feed RSS & ATOM Feeds
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