GVU: Kino.to & Co. - Nutzung von Streams strafbar

Videostreaming, Streamingportal, kino.to Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ist der Meinung, dass die bloße Nutzung von Streaming-Portalen wie beispielsweise Kino.to, welches in dieser Woche geschlossen wurde, strafbar sei. mehr...

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