Industrie untätig im EU-Verfahren gegen Microsoft?

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attestiere ich Dir ganz einfach Niveaulosigkeit bezüglich der Themenumsetzung/
Diskussionsgrundlage. Es wird mir zu sehr OT...bis demnächst mal.
FSFE ist keine Polizei, sondern eine Idealistenverein dessen Vorstellung weitab der täglich Realität in der Wirtschaft ist. Und Mord und Diebstahl in einem Satz... du hast definitiv eine verrückte Wertevorstellung.
Sie reklamieren, dass jemand auf sein Recht zur Klage verzichtet. Nun das gehört auch zu einer freien und demokratischen Gesellschaft, das Recht auf sein Recht zu verzichten bzw. sich aussergerichtlich zu einigen (unsere Gerichte sind so schon genug belastet). Jedesmal wenn dich jemand unbegründet beleidigt könntest du nach geltendem Recht juristisch gegen ihn vorgehen! Warum tust du es nicht? Könnte es sein dass es zu aufwendig, kostenspielig und nervig ist? Genau, und dasselbe in der Situation mit Microsoft. Aber solche Idealisten leben in einer Scheinwelt und haben den Bezug zur Realität verloren, gehen (wie der Name schon sagt) vom Ideal aus. Nur das findet man eben äusserst selten vor. Eigentlich hat man denen früher nur "Spinner" gesagt, zurecht wie ich finde. Heute hat man schöne andere Worte für Spinner gefunden, der politischen Korrektheit wegen.
Jemand der Wirtschaftsvergehen mit Mord vergleich, hat natürlich viel mehr Ahnung vom Rechtssystem, ja sorry, du hast ja soooo recht.
3. Die Problematik MS könnte unter den Begriff "Marktbeherrschung nach dem Telekommunikationsgesetz bzw. Telekommunikations-Ordnung" fallen und genau das wird seitens der EU geprüft.
@zqu : "Artikel 82, 83 des "Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft" in Verbindung mit der "Verordnung Nr.1/2003 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln" nachzulesen und somit Gegenstand des EU-Kartellrechtes!"Also für mich ergibt sich aus Deiner Formulierung ganz klar Bezug auf Artikel 81 EU-Recht und nicht GWB (Dt.). Und wo bitte wird durch MS der zwischenstaatliche Handel, also z.B. der Handel zwischen Frankreich und Grossbritanien gestört? Desweiteren kann die Ablehnung eines Merkmales eines EU-Rechtes -wie Du schreibst- n i ch t das nationale Recht wieder einsetzen. Das europ. Recht ist dem deutschen (in dieser Problematik) nun mal vorgelagert. Und wenn ein "EU-Merkmal" nicht erfüllt ist, dann ist es nicht erfüllt auch für das deutsche Recht.Beispiele gibt es viele hierfür.Und um die Haare richtig zu spalten, es kommt nicht auf den Verstoss gegen Recht an sondern auf ein Verstoss gegen ein Gesetz oder einer gesetzlich geregelten Bestimmung. Und Du verwendest den Begriff Kartellrecht wieder als Synonym für entsprechende Gesetze oder bei der EU für den genannten Vertrag und seine Artikel. Kartellrecht ist kein Gesetz ! Es wird durch Gesetze / Bestimmungen
erst zu anwendbaren Recht umgesetzt. .Dein unrichtiger Hinweis ich hätte geschrieben "...weil Kartellrecht nur Anwendung finden würde, wenn mindestens zwei Unternehmen Absprachen treffen würden, bleibt jedenfalls immer noch ziemlicher Unsinn..." Habe ich so nicht geschrieben und kann ich so auch nicht schreiben, weil ich ja nun mehrfach dargelegt habe, das Kartellrecht keine gesetzliche Bestimmung ist.Nochmal: Das Kartellrecht wird erst durch verschiedene Gesetze und Verordnungen zu anwendbaren Recht umgesetzt. Und erst gegen dieses anwendbare Recht (Gesetze/Verordnungen) kann man oder MS verstossen oder auch nicht. Das Argument "ziemlicher Unsinn" übergehe ich mal, weil ich sonst schreiben müsste, Rechtsangelegenheiten sind nun mal kompliziert aber nicht immer Haarspalterei oder Unsinn, als solches wird es gesehen von Leuten, die vielleicht nicht ganz den Durchblick haben.
Richtig ist, dass Du nicht behauptest hattes, es gehe um eine Straftat. Das hatte ich nur allgemein vorangestellt,weil es hier so oft so vereinfachend geschrieben wurde, das war missverständlich von mir geschrieben.