Kontaktloses Bezahlen ohne Pin: 50-Euro-Limit von Visa wurde geknackt
Die Sorgen vieler kritischer Nutzer rund um das kontaktlose Bezahlen scheinen sich zu bewahrheiten. Zwei britischen Forschern ist es gelungen, bei VISA-Kreditkarten das Limit für Zahlungen ohne PIN oder Unterschrift zu knacken. mehr...
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Wer das also tut, um dann damit rumzulaufen und Leuten praktisch das Geld aus der Tasche abzubuchen, ist ganz schön bescheuert, denn der erste, der die betrügerische Transaktion meldet, führt die Behörden direkt zum Betrüger.
Das zweite Szenario, dass jemandem die Karte erst geklaut wird, um dann damit bei einem eigtl. seriösen Händler damit einkaufen zu gehen und das beschriebene Verfahren anzuwenden, ist da schon realistischer. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass das dem Kassierer nicht auffällt, wenn der Kunde anfängt neben seiner Karte auch noch mit einem zusätzlichen "nicht näher spezifiziertem Gerät" rumzuhantieren. Ein Händler/Verkäufer, der das durchgehen lässt ohne alarmiert zu sein, handelt genauso fahrlässig wie einen 50€- oder 100€-Schein nicht auf eine Fälschung zu untersuchen.
Und zum anderen, bevor man jemandem die Karte aus der Tasche klaut und dann ein evtl. auffälliges Betrugsverfahren damit irgendwo an der Kasse abzieht, ist es in jedem Fall einfacher dieser Person einfach das Bargeld aus der Geldbörse zu entwenden, denn damit kann man dann in jedem Fall erheblich unproblematischer shoppen gehen - das wäre dann auch das Argument gegen die Bargeldfraktion. Denn es ist gewiss nicht leichter, jemandem eine Karte aus der Geldbörse zu klauen statt des Bündels an Geldscheinen.
Das Phishinggerät mit der ehemaligen Karte befindet sich im Rucksack auf dem Rücken.
Ein Kabel verbindet den Sender in der Hand mit dem Gerät im Rucksack.
Sollte relativ unauffällig möglich sein.
Siehe z.B. hier: https://www.youtube.com/watch?v=2Gl4xtHcAYY
Wahlweise selbst oder das Ganze käuflich erwerben.
Klar, aber die meisten Leute geben ihr Geld sehr ungern her und haben selten wirklich viel des selben am Körper.
Bevor ich jemanden einen Knüppel über den Kopf ziehe, würde ich eher soetwas ausprobieren (wobei ich froh bin, auf keines der beiden Sachen angewiesen zu sein).
Heise/CT hat das vor einem Jahr getestet: https://youtu.be/z87ksEbV4iQ
Außerdem war das hier ist der Proof of Concept. Die Geräte werden kleiner und die Technik besser werden und dann gibt es auf einen Schlag großen Schaden und die Kartenanbieter haben dann kaum Zeit zu reagieren.
Man könnte aber auch die Lücke jetzt schließen.
Bargeld ist meist weniger in der Geldbörse als auf der Karte, was glaubst du wie heute schon bei den betrugsfällen mit Kreditkarten gearbeitet wird? Künftig ist dafür nicht mal mehr die pin nötig, die Betrügerei wird einfacher und dadurch weitreichender
DKB z.B.
http://dok.dkb.de/pdf/kk_visa_mc.pdf
"8.4 Anzeige-, Prüfungs- und Unterrichtungspflichten des Karteninhabers
1) Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Kreditkarte oder des mobilen Endgeräts, auf dem die digitale Kreditkarte gespeichert ist, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung der Kreditkarte, Kartendaten, PIN oder eines sonstigen Personalisierten Sicherheitsmerkmals für das besondere Authentifizierungsverfahren fest, oder hat er einen entsprechenden Verdacht, hat er die DKB AG hierüber unverzüglich zu unterrichten (Sperranzeige).
13.2 Haftung des Karteninhabers ab Sperranzeige
Sobald der DKB AG der Verlust oder Diebstahl der Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Kreditkarte, PIN oder Personalisiertem Sicherheitsmerkmal für das besondere Authentifizierungsverfahren angezeigt wurde, übernimmt die DKB AG alle danach durch Kartenverfügungen entstehenden Schäden.
14.3 Schadensersatzansprüche des Karteninhabers
1)[…] Dies gilt nicht, wenn die DKB AG die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.[…]
2) Hat der Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung des Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang DKB AG und Karteninhaber den Schaden zu tragen haben."
8.4 und 13.2 machen für mich klar dass die Haftung erst ab Sperrung vollständig auf die bank übergeht. 14.1 trifft nicht zu weil autorisiert. 14.2 trifft nicht zu weil die bank nicht verspätet oder fehlerhaft gehandelt hat in dem sie die verfügung freigab (letzteres natürlich unter der annahme das man die sicherheitslücke nicht anerkennt/kennt)...damit bleibt 14.3 und die annahme dass die PIN abfrage sicher ist womit wir bei 14.3 2) sind.
Wenn deine Bank das in jedemfall übernimmt, schätze dich glücklich, welche Bank ist das? Die allermeisten Bedingungen die ich kenne sehen sehr ähnlich zu denen der DKB aus.
Ich kenne das auch nur so, dass die Banken erst in Haftung nach der Meldung kommen. Vorher haftest du vollumfänglich selber.
Selbst im worst case, wenn die Bank dir eine Haftung zuschieben will, ist diese gesetzlich auf 50€ begrenzt, da kann die Bank sagen was sie will. Notfalls gehst du damit eben zum Anwalt.
Und auch diese 50€ gelten nur für den Fall, dass du es nicht sofort gemeldet hast, sondern dir damit zu viel Zeit gelasssen hast, siehe (2) 1. in der unten zitierten Quelle.
Und wenn der Händler/Kassierer nicht ausreichend dem Betrug vorgebeugt hat, gilt (4). Das erschlägt nehme ich mal an auch den Fall eines geklauten oder mit falschen Daten registrierten Terminals.
Paragraph 675v BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675v.html
(1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der Nutzung eines verloren gegangenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Zahlungsinstruments oder auf der sonstigen missbräuchlichen Verwendung eines Zahlungsinstruments, so kann der Zahlungsdienstleister des Zahlers von diesem den Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens bis zu einem Betrag von 50 Euro verlangen.
(2) Der Zahler haftet nicht nach Absatz 1, wenn
1.
es ihm nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den Diebstahl, das Abhandenkommen oder eine sonstige missbräuchliche Verwendung des Zahlungsinstruments vor dem nicht autorisierten Zahlungsvorgang zu bemerken, oder
2.
der Verlust des Zahlungsinstruments durch einen Angestellten, einen Agenten, eine Zweigniederlassung eines Zahlungsdienstleisters oder eine sonstige Stelle, an die Tätigkeiten des Zahlungsdienstleisters ausgelagert wurden, verursacht worden ist.
[...]
(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 3 ist der Zahler seinem Zahlungsdienstleister nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn
1.
der Zahlungsdienstleister des Zahlers eine starke Kundenauthentifizierung im Sinne des § 1 Absatz 24 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes nicht verlangt oder
2.
der Zahlungsempfänger oder sein Zahlungsdienstleister eine starke Kundenauthentifizierung im Sinne des § 1 Absatz 24 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes nicht akzeptiert.
Wenn die Bank da ungünstigere Haftungsbedingungen in ihren AGBs formuliert, ist das schlicht unseriös. Das Gesetz ist jedoch recht eindeutig und einer der Gründe, warum Kreditkarten mit zu den sichersten Zahlungsmitteln zählen.
"Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Verfügung und hat der Karteninhaber in betrügerischer Absicht gehandelt oder seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, trägt der Karteninhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers kann insbesondere dann vorliegen, wenn
• er den Verlust oder den Diebstahl der Karte oder die missbräuchliche Verfügung der comdirect bank AG oder der VisaRepräsentanz schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat,
• die persönliche Geheimzahl auf der Karte vermerkt oder zusammen mit der Karte verwahrt war (zum Beispiel im Originalbrief, in dem sie dem Karten inhaber mitgeteilt wurde),
• die persönliche Geheimzahl einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde."
Das ist eigtl. sehr eindeutig formuliert. Bei nicht autorisierten Verfügungen VOR der Sperranzeige hat der Karteninhaber die Haftung, wenn er in BETRÜGERISCHER ABSICHT oder GROB FAHRLÄSSIG gehandelt hat.
Genau das ist doch das Problem bei der Sache hier, die PIN kann eigentlich fast nur durch Fahrlässigkeit an dritte gelangen...das ist im wesentlich auch das was in den Bedingungen der DKB steht
Hier noch wie gerichte das aktuell handhaben
https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/diebstahl-und-verlust-der-ec-karte-wer-kommt-fuer-den-schaden-au_166_74004.html
In beiden Fällen ist grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers ausgeschlossen, wenn man es sofort meldet sobald es auffällt.
Hier detailierter https://winfuture.de/comments/thread/#3347968,3347980
Die Bekanntmachung dieser Lücke ändert hier vermutlich die Sichtweise/Erfolgschancen vor gericht aber genau das ist die zugrundeliegende Problematik an der Lücke.
Wer mich betrügen will, muß schon an mein Handy. Und das hat sich bisher noch niemand getraut.
Zahle sowieso mit der Watch, die muss ich nirgendswo raussuchen und immer einsatzbereit und damit handlicher als jede dumme Plastikkarte. :P
Und für längere Reisen ohne Stromanschluß, dann nimmst halt 'ne Powerbank mit. Fertig!
Ich meine ich habe im Hotel schon eine 1800 € Rechnung beglichen per Unterschrift.
Der Witz dabei ist das die Rückseite der Karte seit 2 Jahren nicht unterschrieben ist und man deshalb gar nichts überprüfen kann, aber das juckt keinen.
In den 2 Jahren war ich bestimmt 1x pro Monat für 200-300 € in Luxemburg tanken und Zigaretten kaufen, und diverse mal schoppen.
Aber es hat bisher niemand die fehlenden Unterschrift auf der Karte interessiert. Nach einer PIN bin ich bei meiner Karte seit 2013, außer einmal an einem Geldautomaten, noch nie gefragt worden.
Deshalb bin ich eigentlich froh das diese Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) im September kommt, es kann nur aufwärts gehen.
Wenn die Karte gar nicht unterschrieben ist, ist die Unterschrift für eine Zahlung im Zweifelsfall sowieso ungültig.
Nehmen wir mal das Szenario Kreditkarte/Geldbeutel wird geklaut
- Eine Abbuchung über Unterschrift belastet die Karte erst Tage später
- Eine Abbuchung über PIN oder kontaktloses bezahlen (unterhalb des Limits oder mit der Lücke hier "grenzenlos") belastet die Karte sofort
Du merkst den Diebstahl nicht sofort sondern erst am Abend o.ä.. Du sperrst deine Karte am Abend. In ersterem Fall wird deine Karte nicht weiter belastet, im zweiten Fall ist deine Karte bereits belastet
So lange Unternehmen so mit den Daten umgehen braucht es keine Forscher die irgendwas aushebeln ;)
Hab nur 2017 wegen der Gültigkeit mal eine neue Karte bekommen.
Aber außer einmal an einem Geldautomat, lief bisher alles über Unterschrift.
Nur einmal hat sich die Berugsabteilung von Santander bei mir gemeldet, das war bei der besagten 1800 € Abbuchung. Das hatte ich vergessen zu erwähnen.
Es ist mir zwar noch nichts bzgl. Falschbuchungen passiert hab trotzdem Anfang Juni eine Revolut Prepaid Mastercard als Zweitkarte zugelegt, vor allem wegen Apple Pay.
Zuerst nur virtuell und seit 2 Wochen als Physische Karte, besonders das man da kinderleicht per App einstellen kann ob die Karte für kontaktlose Zahlen benutzt werden kann, ob man damit Geld abheben kann usw.
Und die fragt wen man den Chip benutzt immer den Pin.
Nach den positiven Erfahren werde ich mein Santander Karte nur noch zum aufladen der Revoult Karte benutzen(beide Karten kosten mich bis jetzt nichts) oder in Fällen wo man ein richtige Kreditkarte braucht und Prepaid-Karten nicht akzeptiert werden.
Die Chancen, dass ich von einem Auto überfahren werde, dass ich hinfalle und mir ein Bein breche, oder dass ich ausgeraubt werde, wenn ich vor die Türe gehe, sind deutlich höher, als dass ich durch solch eine "Sicherheitslücke" gehackt werde. Und trotzdem bleibt kein Mensch die ganze Zeit nur zu Hause auf seiner Couch hocken, weil das Leben ja so gefährlich wäre. Einfach nur Panikmache, sonst nix.
Auch werden dadurch die Möglichkeit an Geld zu kommen durch Taschendiebstähle und co deutlich ausgeweitet
Ob ich die Karte irgendwo drauf lege oder rein stecke, das ist als Handgriff nicht aufwändiger. Nur, man konnte die Geldkarte nicht auslesen, ohne die Kontakte des Chips zu berühren - somit war bei gleicher Handhabung das alte System viel sicherer.
EDIT: Das mit den Sparkassen/Reifeisen war Mist, jedoch war es nicht sonderlich verbreitet und bezahlen konnte man auch nur an wenigen stellen. IN meiner Erinnerung hat es selten brauchbar funktioniert und durch den Gang zum Geldautomaten auch keinen wirklichen Vorteil gegenüber Bargeld.
WArum hat heute jeder ein Handy und keine Telefonkarte und nutzt öffentliche? Weil es einfach komfortabler ist.
Besonders nervig ist das, wenn die Bankkarte mehrere Standards unterstützt und das Terminal auch. Hier muss man dann entsprechend immer wählen.
In Deutschland wäre ein verbreitetes Beispiel Sanifair. Wer würde da bitte NFC nutzen wenn er noch die PIN eingeben müsste?
Das ist das Problem dabei.
Und dann muss dir Bank mir erstmal nachweisen, dass ich zu den Zeitpunkt an besagtem Terminal war, und das kein Fehler bei ihnen vorliegt oder Lücken ausgenutzt wurden.
Auch Zahlungen ohne PIN haben eine entsprechende Autorisierung, die lässt sich meines Wissens auch nicht von einer mit PIN unterscheiden
Hast du den Beitrag überhaupt gelesen? Und wenn die Freigabe bei Zahlungen unter der Grenze die gleiche ist wie die PIN freigabe dann hätte ich gerne mal eine Quelle zu deiner Aussage. Das ergibt keinen Sinn.
Ich geb meinen Pin nicht raus, wenn den jemand hat braucht er keine Lücken im System nutzen sondern gibt ihn einfach ein. Wenn Visa nicht in der Lage ist zwischen PIN und NFC Autorisierung zu unterscheiden ist das erstmal ihr Problem und nicht meins.
- Bank geht davon aus dass die PIN Eingabe sicher ist
- Also schlussfolgert die Bank bei Vorgängen die, die PIN benötigen wird auch die richtige PIN eingegeben
- Die PIN Eingabe ist dank Lücke aber nicht nötig (alle beteiligten Komponenten gehen auch von einer korrekten Funktion aus, die Karte, das Bezahlterminal, das Backend)
- Meldest du einen Missbrauch, die Bank sieht den Betrag und die Autorisierung...denkt sich also du hast die PIN rausgegeben dass sie irgendwer eingeben hat können. Die Frage für die Bank ist nun wie die PIN in die Betrügerhand gekommen sein kann, da man von einem sicheren System ausgeht kannst eigentlich nur du die Ursache sein (fahrlässig oder freiwillig). Ob du das gemacht hast oder nicht ist völlig uninteressant.
Das gute an der Lücke, die Bank könnte NFC/PIN und NFC/Pinlose Zahlung gar nicht unterscheiden weil das ein Offlinevorgang ist aber da das System als sicher gilt, was willst du hier von VISA für einen Nachweis verlangen? Übrigens ist diese "Offlineeigenschaft" bei NFC Zahlungen auch bei anderen Karten wie der Girocard, Google Pay oder Mastercard stand der dinge.
Wäre theoretisch möglich, gibt es vergleichbare Fälle wo es so gehandhabt wurde oder muss dir Bank dir erstmal nachweisen, dass du mit dem PIN nicht sorgsam umgegangen bist?
Zumal am Ende immernoch die Karte benötigt wird.
Da die dahinterstehenden Banken ja grundsätzlich mal dieselben sind denke ich dass auch deren verhalten bei einer Kreditkarte in so einem fall nicht davon abweicht.
Laut den Forschern gibt's es ja auch die Variante, "man ist in der nähe"
Und grundsätzlich lassen sich karten auch kopieren, inwieweit das auch für die nfc Funktion gilt weiß ich nicht
https://www.golem.de/news/security-auch-kreditkarten-mit-chip-und-pin-koennen-kopiert-werden-1601-118685.html
Skimming an Supermarktkassen oder Baumärkten wird durchaus auch hierzulande betrieben (z.B. https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Betrueger-pluendern-Konten-von-140-Baumarktkunden-in-Hannover ), das muss also der kunde oder Händler gar nicht direkt mitbekommen
Apple: NFC-zahlung funktioniert generell nur mit aktiviertem Display und Authentifizierung, bei jedem Betrag.
Ein manuelles aktivieren und deaktivieren ist da eher überflüssig, führt zu Mehraufwand, aber nicht zu mehr Sicherheit.
die NFC Funktion deiner EC/VISA kannst du nicht deaktivieren, was machst du da?