Verbraucherzentrale: Apples Namens-Schema führt Kunden in die Irre
Die Verbindung einer nicht gerade transparenzfördernden Namensgebung durch Apple und einer geschickten Aktion des Händlers Gravis führt nun dazu, dass sich gleich mehrere Kunden getäuscht fühlen dürften. Denn diese erhielten nicht das Sonderangebot, das sie vielleicht erwarteten.
Laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte Gravis ein Sonderangebot im Aktionsbereich von eBay platziert. Beworben wurde hier ein Apple iPad Pro mit einer Bilddiagonale von 12,9 Zoll und 256 Gigabyte Speicherplatz. In der Beschreibung wurde noch einmal betont, dass es sich um das "größte und leistungsstärkste iPad aller Zeiten" handle.
Der Preis sollte bei 849 Euro liegen. Wer außerdem gleich per PayPal bezahlte, bekam weitere 100 Euro Rabatt gewährt. Da verwundert es nicht, dass durchaus eine ganze Reihe von Nutzern ein ordentliches Schnäppchen witterte und zuschlug. Spätestens beim Erhalt der Ware dürfte dann aber die Ernüchterung groß gewesen sein.
In der Packung befand sich durchaus das beworbene Produkt - allerdings in Form des Vorgängermodells aus dem Jahr 2015. Das wesentlich bessere aktuelle Gerät wird von Apple unter der gleichen Bezeichnung verkauft und lässt sich nur durch einen Blick auf die tatsächliche Hardware-Ausstattung unterscheiden. Das ist im Apple-Store selbst kein Problem, da dort immer nur die aktuellsten Modelle zu haben sind.
Laut den Verbraucherschützern diente Gravis in dem Fall aber nur als Beispiel - immerhin handelt es sich um einen der größten Apple-Vertriebspartner. Auch andere Anbieter machen sich die Namenspolitik bei den Apple-Produkten aber immer wieder zunutze, um alte Modelle aus den Lagern zubekommen. Beim Kauf vermeintlicher Schnäppchen sollte man hier also stets genau auf die Spezifikationen gucken.
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Der Preis sollte bei 849 Euro liegen. Wer außerdem gleich per PayPal bezahlte, bekam weitere 100 Euro Rabatt gewährt. Da verwundert es nicht, dass durchaus eine ganze Reihe von Nutzern ein ordentliches Schnäppchen witterte und zuschlug. Spätestens beim Erhalt der Ware dürfte dann aber die Ernüchterung groß gewesen sein.
In der Packung befand sich durchaus das beworbene Produkt - allerdings in Form des Vorgängermodells aus dem Jahr 2015. Das wesentlich bessere aktuelle Gerät wird von Apple unter der gleichen Bezeichnung verkauft und lässt sich nur durch einen Blick auf die tatsächliche Hardware-Ausstattung unterscheiden. Das ist im Apple-Store selbst kein Problem, da dort immer nur die aktuellsten Modelle zu haben sind.
Plötzlich wird's teuer
Als die Verbraucherschützer mit Gravis Kontakt aufnahmen, räumte der Händler ein, dass die Produktbeschreibung "irritieren kann". Sie sei allerdings von Apple vorgegeben, redete sich das Unternehmen heraus. Allerdings ändere man daraufhin die Werbung für das Sonderangebot ab. Nach dem Ende der so genannten WoW-Aktion erhöhte Gravis den Preis dann aus unbekannten Gründen von 849 auf 1118,90 Euro. Damit war das alte Gerät dann quasi über hundert Euro teurer als das neuere Modell direkt bei Apple.Laut den Verbraucherschützern diente Gravis in dem Fall aber nur als Beispiel - immerhin handelt es sich um einen der größten Apple-Vertriebspartner. Auch andere Anbieter machen sich die Namenspolitik bei den Apple-Produkten aber immer wieder zunutze, um alte Modelle aus den Lagern zubekommen. Beim Kauf vermeintlicher Schnäppchen sollte man hier also stets genau auf die Spezifikationen gucken.
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