Audio ins Netz stellen: Gericht weist Patenttroll klar in seine Schranken
Wer regelmäßig Audio-Inhalte, die zu einer übergeordneten Serie gehören, im Internet veröffentlicht, muss nicht mehr mit Geldforderungen eines Patenttrolls rechnen. Dessen Schutzschrift wurde von einem US-Gericht jetzt für nichtig erklärt.
Die Auseinandersetzung um das Patent zieht sich bereits seit Jahren hin. Dem Inhaber Personal Audio ist es auch schon gelungen, von diversen Gegnern Gelder einzusammeln - so gab es mehrere Millionen Dollar von Apple. Das lag allerdings daran, dass sich Unternehmen, die mit Forderungen der Firma konfrontiert waren, es nicht auf ein richtiges Gerichtsverfahren ankommen ließen, sondern die Sache möglichst schnell mit Vergleichszahlungen aus der Welt schafften.
Die Lage änderte sich aber, als Personal Audio begann, auch Anwaltspost an zahlreiche kleine Podcast-Produzenten zu verschicken. Die in den USA wesentlich populärere Szene drohte quasi im Keim erstickt zu werden - denn kaum einer der zumeist privaten Betreiber kann es sich leisten, regelmäßig hohe Lizenzforderungen eines Patentinhabers zu bedienen - geschweige denn rückwirkend Schadensersatz zu zahlen.
Die Firma berief sich in ihren Schreiben auf ein Methodenpatent, das die regelmäßige Veröffentlichung von Audioinhalten und ein Verfahren, mit dem die Nutzer über neue Inhalte informiert werden, beschrieb. Betroffen waren von der Sache so nicht nur Podcaster, sondern beispielsweise auch Radiosender, die Inhalte nach der Ausstrahlung noch auf ihrer Webseite verfügbar machten.
Das Gericht schloss sich den Argumenten der EFF-Anwälte nun an. Angemerkt wurde unter anderem, dass es schon vor der Patentanmeldung Nutzer gab, die regelmäßig Audio-Inhalte im Netz veröffentlichten. Die in dem Patent beschriebenen Verfahren seien außerdem für einen solchen Fall offensichtlich und bedürften keiner besonderen Erfindungsgabe. Zudem sei die Beschreibung - offenbar bewusst - extrem vage gehalten, ein sehr konkretes Verfahren wird nicht beschrieben. Daher entschied das Gericht, dass das Patent schlicht ungültig ist.
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Die Lage änderte sich aber, als Personal Audio begann, auch Anwaltspost an zahlreiche kleine Podcast-Produzenten zu verschicken. Die in den USA wesentlich populärere Szene drohte quasi im Keim erstickt zu werden - denn kaum einer der zumeist privaten Betreiber kann es sich leisten, regelmäßig hohe Lizenzforderungen eines Patentinhabers zu bedienen - geschweige denn rückwirkend Schadensersatz zu zahlen.
Die Firma berief sich in ihren Schreiben auf ein Methodenpatent, das die regelmäßige Veröffentlichung von Audioinhalten und ein Verfahren, mit dem die Nutzer über neue Inhalte informiert werden, beschrieb. Betroffen waren von der Sache so nicht nur Podcaster, sondern beispielsweise auch Radiosender, die Inhalte nach der Ausstrahlung noch auf ihrer Webseite verfügbar machten.
EFF schickt Anwälte zu Hilfe
Hilfe erhielten die Podcaster von der US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF). Diese sammelte Spenden für eine gerichtliche Auseinandersetzung und beantragte in einem Musterverfahren, dass das Patent als Ganzes zu streichen sei.Das Gericht schloss sich den Argumenten der EFF-Anwälte nun an. Angemerkt wurde unter anderem, dass es schon vor der Patentanmeldung Nutzer gab, die regelmäßig Audio-Inhalte im Netz veröffentlichten. Die in dem Patent beschriebenen Verfahren seien außerdem für einen solchen Fall offensichtlich und bedürften keiner besonderen Erfindungsgabe. Zudem sei die Beschreibung - offenbar bewusst - extrem vage gehalten, ein sehr konkretes Verfahren wird nicht beschrieben. Daher entschied das Gericht, dass das Patent schlicht ungültig ist.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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