Urteil: Junge Union muss Fake-Tweet von Martin Schulz löschen
Das Landgericht Hamburg hat die Junge Union in Bayern unter Strafandrohung zur Löschung eines Fake-Tweets von Martin Schulz aufgefordert. Sollte die Jugendorganisation der CDU ihre Falschmeldung vom 10. Juli weiterhin verbreiten, drohe ihr ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro.
Im Rahmen ihrer Bundestagswahlkampagne hatte die Junge Union aus Bayern am 11. Juli ein Bild mit einem echten und einem gefälschten Tweet von Martin Schulz veröffentlicht. Der erfundene Tweet zeigte zwar den nicht existierenden Account "@therealMartinSchulz". Wegen des im Vergleich zum echten Account identischen Profilbilds und des sehr kleinen Textes des Profilnamens, ist dies jedoch nicht auf Anhieb zu erkennen.
Fake-Tweet der Jungen Union Bayern
Fake-Tweet der Jungen Union Bayern
Klage von Martin Schulz
Dem Gerichtssprecher zufolge hatte Martin Schulz gegen die Aktion persönlich geklagt und nun nach kurzer Zeit Recht bekommen. SPD-Generalsekretär Hubertus Heil hatte die Aktion der Jungen Union zuvor scharf kritisiert. "Es ist skandalös, dass CDU und CSU eine solche Entgleisung geduldet haben, und ich bin froh, dass nun so entschieden wurde", so Heil gegenüber dem Spiegel. Seine Partei wolle "einen harten, aber fairen Wahlkampf führen; darin haben Verleumdungen und Fake-News jeglicher Art nichts zu suchen".CDU richtet sich quasi selbst
Ein pikantes Detail bei dem Vorfall ist eine eindeutige Distanzierung der CDU von Fake-News im letzten Winter, als die Debatte um Falschnachrichten so richtig in Fahrt war. Die CDU hatte in Bezug auf Falschnachrichten verschärfte Maßnahmen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen gefordert. Der CDU-Politiker Ansgar Heveling propagierte sogar eine Strafverschärfung bei Fake-News mit gezieltem Kampagnencharakter. Zumindest dem Wunsch nach Strafverfolgung ist das Landgericht Hamburg nun nachgekommen.
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