Aufspaltung als Option: Amazon wird den Kartellbehörden zu groß
In der Internet-Wirtschaft kommt man an Amazon inzwischen kaum noch vorbei. Entsprechend wachsen in den zuständigen Kreisen die Sorgen darüber, was dies für den freien Wettbewerb bedeutet. In der Folge deutet sich ein Machtkampf an, wie man ihn seit vielen Jahren nicht mehr gesehen hat.
Infografik: Tech-Konzerne dominieren die Börsen
Die wettbewerbsrechtlichen Verfahren der letzten Jahre liefen sowohl in den USA als auch in Europa in erster Linie darauf hinaus, dass Strafen wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung verhängt und Auflagen erteilt wurden. Sowohl bei Microsoft, bei Intel als auch bei Google traf das aber stets nur bestimmte Bereiche und die Unternehmen als solche blieben unangetastet. Im Falle Amazons könnte die ganze Sache aber durchaus auf einen der seltenen Fälle hinauslaufen, in denen ein Konzern zerschlagen wird.
Einige Investoren beginnen bereits, auf die Entwicklung zu reagieren. Der Hedge-Fond-Manager Douglas Kass erklärte beispielsweise, dass er die Anteile an Amazon-Aktien vorsichtshalber zurückfährt, da ein Eingreifen des Staates droht. Er habe vernommen, dass es durchaus schon erste Diskussionen und Prüfungen bei den Wettbewerbsbehörden gibt, die Amazons Geschäftsgebaren und das immer weitergehende Wachstum des Konzerns zum Thema haben.
Auch andere Investoren sind inzwischen hellhörig geworden. Noch gibt es keine konkreten Gerüchte und auch keine Auswirkungen auf den Aktienkurs. Doch sind die Anleger zunehmend vorsichtig - vor allem dann, wenn Anteilsscheine als längerfristige Investition gekauft werden sollen.
Harte wettbewerbsrechtliche Maßnahmen seitens des Staates sind von der aktuellen Trump-Regierung eigentlich kaum zu erwarten - immerhin gilt diese als extrem unternehmerfreundlich. Amazon, so führte Kass aus, steht hier aber ein gutes Stück außen vor. Denn auf Konzerngründer Jeff Bezos ist Donald Trump nicht sonderlich gut zu sprechen - auch weil diesem mit der Washington Post eine der einflussreichsten Zeitungen des Landes gehört.
In den meisten Fällen reichen den Wettbewerbsbehörden auch einzelne Regulationen, um bestimmte Unternehmen wieder in ein annehmbares Fahrwasser zu bringen. Bei Amazon ist es jedoch nicht so, dass der Konzern in bestimmten Bereichen gegen das Kartellrecht verstoßen würde. Vielmehr dehnt das Unternehmen seinen Einfluss mit kleinen Schritten in immer mehr Bereiche aus und wird so nach und nach als Ganzes zu einem übermäßig dominanten Faktor.
Komplette Zerschlagungen von Unternehmen sind recht selten. Der bekannteste Fall drehte sich in den 1970er und 1980er Jahren um den Telekommunikationskonzern AT&T, der aus der Bell Telephone Company hervorgegangen war. Das Kartellverfahren um den Telefon-Monopolisten endete 1982 damit, dass dieser seine regionalen Netzbetreiber abstoßen musste, aus denen dann die sieben so genannten Baby Bells entstanden, die fortan unabhängig agierten.
Die täglichen Amazon-Blitzangebote in der bewährten WinFuture-Übersicht
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Die wettbewerbsrechtlichen Verfahren der letzten Jahre liefen sowohl in den USA als auch in Europa in erster Linie darauf hinaus, dass Strafen wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung verhängt und Auflagen erteilt wurden. Sowohl bei Microsoft, bei Intel als auch bei Google traf das aber stets nur bestimmte Bereiche und die Unternehmen als solche blieben unangetastet. Im Falle Amazons könnte die ganze Sache aber durchaus auf einen der seltenen Fälle hinauslaufen, in denen ein Konzern zerschlagen wird.
Einige Investoren beginnen bereits, auf die Entwicklung zu reagieren. Der Hedge-Fond-Manager Douglas Kass erklärte beispielsweise, dass er die Anteile an Amazon-Aktien vorsichtshalber zurückfährt, da ein Eingreifen des Staates droht. Er habe vernommen, dass es durchaus schon erste Diskussionen und Prüfungen bei den Wettbewerbsbehörden gibt, die Amazons Geschäftsgebaren und das immer weitergehende Wachstum des Konzerns zum Thema haben.
Auch andere Investoren sind inzwischen hellhörig geworden. Noch gibt es keine konkreten Gerüchte und auch keine Auswirkungen auf den Aktienkurs. Doch sind die Anleger zunehmend vorsichtig - vor allem dann, wenn Anteilsscheine als längerfristige Investition gekauft werden sollen.
Harte wettbewerbsrechtliche Maßnahmen seitens des Staates sind von der aktuellen Trump-Regierung eigentlich kaum zu erwarten - immerhin gilt diese als extrem unternehmerfreundlich. Amazon, so führte Kass aus, steht hier aber ein gutes Stück außen vor. Denn auf Konzerngründer Jeff Bezos ist Donald Trump nicht sonderlich gut zu sprechen - auch weil diesem mit der Washington Post eine der einflussreichsten Zeitungen des Landes gehört.
In den meisten Fällen reichen den Wettbewerbsbehörden auch einzelne Regulationen, um bestimmte Unternehmen wieder in ein annehmbares Fahrwasser zu bringen. Bei Amazon ist es jedoch nicht so, dass der Konzern in bestimmten Bereichen gegen das Kartellrecht verstoßen würde. Vielmehr dehnt das Unternehmen seinen Einfluss mit kleinen Schritten in immer mehr Bereiche aus und wird so nach und nach als Ganzes zu einem übermäßig dominanten Faktor.
Komplette Zerschlagungen von Unternehmen sind recht selten. Der bekannteste Fall drehte sich in den 1970er und 1980er Jahren um den Telekommunikationskonzern AT&T, der aus der Bell Telephone Company hervorgegangen war. Das Kartellverfahren um den Telefon-Monopolisten endete 1982 damit, dass dieser seine regionalen Netzbetreiber abstoßen musste, aus denen dann die sieben so genannten Baby Bells entstanden, die fortan unabhängig agierten.
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Thema:
Amazons Aktienkurs in Euro
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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