Haftstrafe: Smartphone-Gaming verursachte Zugunglück in Bad Aibling
Die private Nutzung von Smartphones ist an manchen Arbeitsplätzen nicht ohne Grund untersagt. Die Folgen der Nutzung eines Spiels auf seinem Gerät waren bei einem Mitarbeiter der Deutschen Bahn mehrere Tote - was ihm dann heute das erwartete Urteil mit einer Haftstrafe einbrachte.
Zum Jahresbeginn waren im bayerischen Bad Aibling zwei Züge zusammengestoßen. Zwölf Menschen verloren dabei ihr Leben, viele weitere wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt. Der an diesem Tag für die Strecke zuständige Fahrdienstleiter musste sich daraufhin vor Gericht für seine Rolle an dem Unglückstag verantworten.
Bereits zum Beginn des Prozesses am Landgericht Traunstein räumte der diensthabende Fahrdienstleister einen Fehler ein. Er habe gegen das Verbot der privaten Nutzung seines Smartphones verstoßen und in der Zeit, als er hätte auf den Zugverkehr achten sollen, nebenbei das Rollenspiel "Dungeon Hunter 5" genutzt.
Wie sich herausstellte, war dies eine der wesentlichen Ursachen für das Folgende. Abgelenkt von dem Spiel stellte der 40-jährige Bahn-Mitarbeiter im Stellwerk eine Reihe von Signalen nicht korrekt. Er bekam zwar irgendwann mit, dass sich zwei Züge auf der eingleisigen Strecke befanden und wollte die Lokführer per Notruf informieren, drückte hier aber den falschen Knopf, so dass das Warnsignal zu spät in den Zügen ankam. Das führte letztlich zum Zusammenprall.
Bereits zum Beginn des Prozesses am Landgericht Traunstein räumte der diensthabende Fahrdienstleister einen Fehler ein. Er habe gegen das Verbot der privaten Nutzung seines Smartphones verstoßen und in der Zeit, als er hätte auf den Zugverkehr achten sollen, nebenbei das Rollenspiel "Dungeon Hunter 5" genutzt.
Wie sich herausstellte, war dies eine der wesentlichen Ursachen für das Folgende. Abgelenkt von dem Spiel stellte der 40-jährige Bahn-Mitarbeiter im Stellwerk eine Reihe von Signalen nicht korrekt. Er bekam zwar irgendwann mit, dass sich zwei Züge auf der eingleisigen Strecke befanden und wollte die Lokführer per Notruf informieren, drückte hier aber den falschen Knopf, so dass das Warnsignal zu spät in den Zügen ankam. Das führte letztlich zum Zusammenprall.
Veraltete Technik
Auch der Angeklagte und seine Anwälte bestätigten damit den Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Das Gericht folgte ihrem Antrag auf eine Bewährungsstrafe nicht. Stattdessen ordnete das Gericht nun eine Haftstrafe in Höhe von dreieinhalb Jahren an. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre gefordert und fünf Jahre sind laut Gesetz das Maximum. Etwas mildernd dürfte die Tatsache gewirkt haben, dass auf der Strecke eine veraltete Signaltechnik zum Einsatz kam. Schon seit über 30 Jahren soll diese eigentlich ersetzt werden - allerdings ist die Bahn dazu nur im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten gezwungen. Wird angegeben, dass für einen Umbau gerade kein Geld vorhanden ist, kann die Modernisierung ausgesetzt werden.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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