Fahrverbote & bis zu 200 Euro:
Elektronik am Steuer wird teurer
Ausweitung wegen Blindfluggefahr
Wer heute seine Handy ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt oder auch im Stehen bei laufendem Motor nutzt, muss im Regelfall ein Bußgeld von 60 Euro bezahlen und einen Strafpunkt in Flensburg hinnehmen, wenn er dabei erwischt wird. Wie es scheint, zeigt diese Strafe bei den deutschen Autofahrern laut Meinung des Bundesverkehrsministers Alexander Dobrindt aber zu wenig Wirkung. Darüber hinaus sind elektronische Geräte wie E-Books aktuell noch nicht explizit durch das Gesetz hinter dem Steuer untersagt. Aus diesen Gründen strebt Dobrindt deshalb jetzt offenbar eine Verschärfung der Verbote und damit verbundenen Strafen an, wie die Bild (via FAZ) berichtet. Strafen für Handy-Nutzung: So steht Deutschland aktuell im Vergleich da Laut dem Minister zählen Ablenkungen während der Fahrt zu den größten Unfallrisiken - dies gelte besonders für die Nutzung von Mobilfunkgeräten & Co. "Wer am Steuer das Handy in die Hand nimmt, um eine Nachricht zu tippen oder das Tablet um Mails abzulesen, ist im Blindflug unterwegs", so der Minister. Wie der Änderungsentwurf zur Straßenverkehrsordnung zeigt, die der Zeitung laut eigenen Angaben vorliegen, soll in Zukunft neben Handys auch der Einsatz von E-Book-Readern und Videobrillen hinter dem Steuer untersagt werden. Darüber hinaus beinhaltet der Vorstoß, der aktuell mit dem Kabinettsressort abgestimmt wird, dass auch das "Surfen im Internet" als Verstoß gewertet werden kann - also beispielsweise die Nutzung von in den Fahrzeugen integrierten Zugangslösungen.Bußgeld soll steigen
In den Plänen des Ministers ist auch eine deutliche Erhöhung der Bußgelder vorgesehen, die für die Nutzung von mobilen Geräten während der Fahrt berechnet werden können. Für die Strafzahlung von 60 Euro in Regelfällen soll demnach eine Anpassung auf 100 Euro erfolgen. Handelt es sich um "schwere Verstöße", könnte Fahrern nach diesen Plänen künftig aber auch Fahrverbot und ein Bußgeld von 200 Euro drohen. Wie der Minister betont, seien System wie Sprachsteuerung, Vorlesefunktionen und Head-Up-Displays für Fahrzeug- oder Verkehrszeichen-Informationen dagegen auch im neuen Entwurf ausdrücklich erlaubt.
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