Leistungsschutzrecht-Urteil:
Verlage verlieren erneut gegen Google
Missbraucht Google seine dominante Stellung im Suchmaschinenmarkt, um Verlagen Bedingungen aufzuzwingen? Die Kartellkammer des Landgerichts Berlin sieht dies nicht so und weist eine entsprechende Klage von elf deutschen Verlagsgruppen zurück.
Grund für den ganzen Ärger: Snippets auf Google News
Die Kläger hatten gegen Google die schon bisher bekannten Vorwürfe erhoben. Demnach erzwinge das Unternehmen von den Verlagen durch seine Marktmacht die unentgeltliche Nutzung von kurzen Textauszügen und kleinen Vorschaubildern, sogenannten "Snippets". Wie die FAZ berichtet, sehen die beteiligten Richter den Sachverhalt laut dem heute gefällten Urteil aber wesentlich anders und wiesen die Klage deshalb ab.
In den "Snippets" sehen die Richter ein Werkzeug, das nicht nur den Suchmaschinenkonzern, sondern auch den Lesern sowie den Produzenten von journalistischen Inhalten Vorteile bringt. Da Google für Klicks auf den Artikeln der Verlage und damit auch für Werbeeinnahmen sorge, können von einem "ausgewogenen System" gesprochen werden.
Ein Sprecher der Verlegeranwälte brachte große Enttäuschung über das Urteil zum Ausdruck. Ein Google-Vertreter teilte mit, dass man keine juristischen Auseinandersetzungen mit Verlagen führen wolle. Vielmehr sei es Ziel des Konzerns "...Besucher auf ihre Webseiten und Apps zu leiten, ihre Marken online zu stärken und digitalen Journalismus zu fördern."
Kein Land in Sicht gegen Google
Schon vor über sechs Jahren hatten wir auf WinFuture den ersten Artikel rund um das hitzige Thema Leistungsschutzrecht veröffentlicht. In den vergangenen Jahren hatten unter anderem Deutsche Verlage immer wieder mit verschiedenen Klagen versucht, ihre Stellung gegenüber Google zu verbessern und Zahlungen von dem Konzern für bei Google News angezeigte Textabschnitte zu erhalten - ohne Erfolg. Jetzt müssen elf deutsche Verlagsgruppen vor der Kartellkammer des Landgerichts Berlin ihre nächste Schlappe gegen den IT-Riesen hinnehmen.
Grund für den ganzen Ärger: Snippets auf Google News
Die Kläger hatten gegen Google die schon bisher bekannten Vorwürfe erhoben. Demnach erzwinge das Unternehmen von den Verlagen durch seine Marktmacht die unentgeltliche Nutzung von kurzen Textauszügen und kleinen Vorschaubildern, sogenannten "Snippets". Wie die FAZ berichtet, sehen die beteiligten Richter den Sachverhalt laut dem heute gefällten Urteil aber wesentlich anders und wiesen die Klage deshalb ab.
Win-Win für alle
Der Vorsitzende Richter Peter Scholz sieht Google zwar ganz wie die Kläger in einer dominanten Stellung im Suchmaschinenmarkt. Es gäbe aber keine Anzeichen dafür, dass der Konzern einzelne Verlagshäuser dabei diskriminiert, da schließlich an keinen Verlag eine Zahlung für die Veröffentlichung von Textausschnitten und Bildern geleistet werde. Laut dem Gericht erzeugt das Vorgehen Googles vielmehr eine Situation, von der alle Beteiligten profitieren.In den "Snippets" sehen die Richter ein Werkzeug, das nicht nur den Suchmaschinenkonzern, sondern auch den Lesern sowie den Produzenten von journalistischen Inhalten Vorteile bringt. Da Google für Klicks auf den Artikeln der Verlage und damit auch für Werbeeinnahmen sorge, können von einem "ausgewogenen System" gesprochen werden.
Ein Sprecher der Verlegeranwälte brachte große Enttäuschung über das Urteil zum Ausdruck. Ein Google-Vertreter teilte mit, dass man keine juristischen Auseinandersetzungen mit Verlagen führen wolle. Vielmehr sei es Ziel des Konzerns "...Besucher auf ihre Webseiten und Apps zu leiten, ihre Marken online zu stärken und digitalen Journalismus zu fördern."
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