EU: Netflix, Sky und Co. sollen auch im Auslandsurlaub nutzbar sein
So mancher Netflix-Abonnent wird bei seinem ersten Auslandsaufenthalt seit dem Abschluss des Abonnements festgestellt haben, dass er zwar einen Netz-basierten Streaming-Dienst nutzt, dieser aber schwarz bleibt, wenn er in ein (EU-)Land kommt, in dem Netflix nicht am Markt ist. Ähnliches gilt auch für Anbieter wie Sky. Das soll sich laut EU-Kommission künftig ändern.
Das Kernargument entspricht der Auffassung vieler Kunden: "Wenn Sie einen Film oder eine Musikdatei herunterladen, möchten Sie, dass diese Datei auch abgespielt werden kann. Ist das nicht der Fall, sollten Sie den Vertrag kündigen und Ihr Geld zurückbekommen können", erklärt Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt dazu.
EU-Kommissar Günther Oettinger erläuterte dazu, dass Kunden "vorübergehend" Zugriff auf die von ihnen abonnierten Dienste erhalten sollen. Als derartige Kurzaufenthalte sind natürlich der Urlaub oder eine Geschäftsreise zu sehen. Damit will die EU verhindern, dass Kunden Abos in anderen Ländern abschließen, weil diese dort billiger sind.
Siehe auch: EU nimmt Geoblocking in Visier, geht gegen Film-Studios und Sky vor
Temporäres Aushebeln von Geoblocking
Das so genannte Geoblocking ist vielen, wenn nicht sogar allen Kunden von Netflix, Sky und Co. ein Dorn im Auge. Die EU-Kommission will dieser Praxis nun einen Riegel vorschieben oder besser gesagt diesen Riegel abschaffen. Das ist ein Teil der Strategie für den digitalen Binnenmarkt, laut Pressemitteilung soll so der Zugang von Verbrauchern und Unternehmen zu Waren und Dienstleistungen über das Internet verbessert werden.Das Kernargument entspricht der Auffassung vieler Kunden: "Wenn Sie einen Film oder eine Musikdatei herunterladen, möchten Sie, dass diese Datei auch abgespielt werden kann. Ist das nicht der Fall, sollten Sie den Vertrag kündigen und Ihr Geld zurückbekommen können", erklärt Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt dazu.
EU-Kommissar Günther Oettinger erläuterte dazu, dass Kunden "vorübergehend" Zugriff auf die von ihnen abonnierten Dienste erhalten sollen. Als derartige Kurzaufenthalte sind natürlich der Urlaub oder eine Geschäftsreise zu sehen. Damit will die EU verhindern, dass Kunden Abos in anderen Ländern abschließen, weil diese dort billiger sind.
Nicht für öffentlich-rechtliche Angebote
Dazu zählen aber nur kommerzielle Sender, aber nicht öffentlich-rechtliche Angebote. Denn derartige Mediatheken oder auch Live-Dienste stellen kein herkömmliches Vertragsverhältnis dar. Die alleinige Verpflichtung zur Zahlung von Rundfunkgebühren können nämlich nicht als solches gesehen werden, meint die EU-Kommission.Siehe auch: EU nimmt Geoblocking in Visier, geht gegen Film-Studios und Sky vor
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