Spätfolgen: Fehler bei Browserwahl kostet Microsoft erneut zig Millionen
Das vor Jahren abgeschlossene Wettbewerbsverfahren wegen der Integration des Internet Explorer in Windows hat für Microsoft erneut Spätfolgen. So einigte man sich jetzt in einem damit zusammenhängenden Gerichtsverfahren mit den Klägern und muss deshalb erneut Kosten von fast 50 Millionen US-Dollar in Kauf nehmen.
Wie die Seattle Times berichtet, zielte Microsoft in einer in Seattle anhängigen Klage mit den Beschwerdeführern darauf, dass das Unternehmen ein spezielles Büro zur Überwachung der Einhaltung von Vorgaben des Wettbewerbsrechts schaffen wird. Dazu will man über die nächsten fünf Jahre hinweg bis zu 42,5 Millionen Dollar bereitstellen, um Komplikationen aus künftigen und vergangenen Wettbewerbsklagen vorzubeugen.
Das sogenannte Antitrust Compliance Office soll direkt an den Vorstand des Konzerns berichten und soll die Einhaltung der aus Monopolklagen gegen Microsoft entstandenen Regelungen in den USA und Europa überwachen. Zusätzlich übernimmt Microsoft die Kosten für die Anwälte der Kläger, die sich auf stolze 7,3 Millionen Dollar belaufen. Bei den Klägern in dem jetzt beigelegten Verfahren handelt es sich um Aktionäre von Microsoft selbst, die den Umgang mit dem letzten Verfahren kritisierten.
Hintergrund ist der Umstand, dass Microsoft zuletzt noch einmal satte 563 Millionen Euro Geldstrafe an die EU zahlen musste, weil das Unternehmen bei der Einblendung des Menüs zur Browserwahl in Windows 7 einen Fehler gemacht hatte. Die EU hatte zuvor gegen Microsoft ermittelt, weil man einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht durch die Verankerung des Internet Explorer in Windows sah.
Nachdem man sich 2009 darauf verständigt hatte, dass die Redmonder in Windows 7 ein System integrieren würden, das den Kunden die Auswahl eines alternativen Browsers ermöglicht, wurde dies auch in die Tat umgesetzt. Im Anschluss gab es jedoch einen Zeitraum, in dem das Browser-Wahlmenü bei rund 15 Millionen in der EU verkauften Ausgaben von Windows 7 nicht angezeigt wurde. Weil dadurch die Auflagen der EU verletzt wurden, mussten die Redmonder erneut Hunderte Millionen Euro Strafe zahlen.
Die nun in Seattle beigelegte Klage wurde im Anschluss von zwei Aktionären angestrengt, weil sie die Interessen der Anteilsinhaber durch mangelnde Vorsichtsmaßnahmen von Microsoft geschädigt sahen. Ihre Bedenken wurden zuvor vom Vorstand des Unternehmens abgelehnt, so dass sie vor Gericht zogen, um die Einführung eines internen Organs zur Überwachung der Einhaltung von Vorgaben des Wettbewerbsrechts durchzusetzen.
Das sogenannte Antitrust Compliance Office soll direkt an den Vorstand des Konzerns berichten und soll die Einhaltung der aus Monopolklagen gegen Microsoft entstandenen Regelungen in den USA und Europa überwachen. Zusätzlich übernimmt Microsoft die Kosten für die Anwälte der Kläger, die sich auf stolze 7,3 Millionen Dollar belaufen. Bei den Klägern in dem jetzt beigelegten Verfahren handelt es sich um Aktionäre von Microsoft selbst, die den Umgang mit dem letzten Verfahren kritisierten.
Hintergrund ist der Umstand, dass Microsoft zuletzt noch einmal satte 563 Millionen Euro Geldstrafe an die EU zahlen musste, weil das Unternehmen bei der Einblendung des Menüs zur Browserwahl in Windows 7 einen Fehler gemacht hatte. Die EU hatte zuvor gegen Microsoft ermittelt, weil man einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht durch die Verankerung des Internet Explorer in Windows sah.
Nachdem man sich 2009 darauf verständigt hatte, dass die Redmonder in Windows 7 ein System integrieren würden, das den Kunden die Auswahl eines alternativen Browsers ermöglicht, wurde dies auch in die Tat umgesetzt. Im Anschluss gab es jedoch einen Zeitraum, in dem das Browser-Wahlmenü bei rund 15 Millionen in der EU verkauften Ausgaben von Windows 7 nicht angezeigt wurde. Weil dadurch die Auflagen der EU verletzt wurden, mussten die Redmonder erneut Hunderte Millionen Euro Strafe zahlen.
Die nun in Seattle beigelegte Klage wurde im Anschluss von zwei Aktionären angestrengt, weil sie die Interessen der Anteilsinhaber durch mangelnde Vorsichtsmaßnahmen von Microsoft geschädigt sahen. Ihre Bedenken wurden zuvor vom Vorstand des Unternehmens abgelehnt, so dass sie vor Gericht zogen, um die Einführung eines internen Organs zur Überwachung der Einhaltung von Vorgaben des Wettbewerbsrechts durchzusetzen.
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