Rückkehr der Freileitung soll Glasfaser-Ausbau billiger machen
Damit der Ausbau von Breitband-Zugängen billiger und damit hoffentlich schneller durchgeführt wird, soll ein neues Gesetz die Verlegung von Glasfaser-Kabeln vereinfachen. Das könnte unter anderem dazu führen, dass bald wieder Leitungen an Masten aufgehängt werden.
Infografik: Glasfaser-Versorung im internationalen Vergleich
Früher hingen sowohl Telefon- als auch Stromkabel sehr oft als Freileitung auf Beton-, Stahl- oder Holzmasten. Schon vor Jahren wurden diese aber nahezu flächendeckend unter die Erde verbannt. Das "Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze" (DigiNetzG), dessen Entwurf nun vom Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) vorgelegt wurde, kann in einigen Regionen das klassische Bild wieder zurückbringen - nur eben mit Glasfasern statt Kupfer.
Wie der Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO) mitteilte, machen die Tiefbaukosten in ländlichen Regionen bis zu 80 Prozent der Kosten des Netzausbaus aus - daher freut man sich bei der Organisation über die kommenden Erleichterungen. Diese umfassen auch andere Maßnahmen, wie etwa die Möglichkeit der leichteren Verlegung von Glasfaser-Kabeln in Abwasser-Rohren und das so genannte Mini-Trenching, bei dem die Leitungen, dort wo es passt, lediglich in einer Tiefe von 30 Zentimetern verlegt werden. Beim BREKO hat man ausgerechnet, dass dadurch die Kosten von 80 Euro pro Leitungsmeter auf 30 Euro reduziert werden können.
Im Gesetz sind aber noch weitergehende Maßnahmen enthalten, die den Breitband-Ausbau vorantreiben sollen. So müssen ab dem 1. Januar 2017 alle Neubauten mit einer Inhouse-Verkabelung ausgestattet sein, die schnelle Anbindungen mit Glasfasern bis in die Wohnungen weiterführen kann. Das gilt auch bei umfangreicheren Sanierungen. Die Bundesländer müssen dies bis zum Jahresende auch in ihren jeweiligen Landesbauordnungen umsetzen.
Mit dem Gesetzentwurf soll jetzt eine entsprechende Richtlinie der EU-Kommission in deutsches Recht umgesetzt werden. Diese wurde im Mai des letzten Jahres veröffentlicht. Das Ziel besteht darin, den Breitband-Ausbau endlich auch nachhaltig voranzubringen. Die Umstellung auf Glasfasern ist dabei derzeit die einzige sinnvolle Möglichkeit, während die Beschleunigung der alten Kupferleitungen zwar kurzfristig möglich ist, auf längere Sicht aber schnell an Grenzen kommt.
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Wie der Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO) mitteilte, machen die Tiefbaukosten in ländlichen Regionen bis zu 80 Prozent der Kosten des Netzausbaus aus - daher freut man sich bei der Organisation über die kommenden Erleichterungen. Diese umfassen auch andere Maßnahmen, wie etwa die Möglichkeit der leichteren Verlegung von Glasfaser-Kabeln in Abwasser-Rohren und das so genannte Mini-Trenching, bei dem die Leitungen, dort wo es passt, lediglich in einer Tiefe von 30 Zentimetern verlegt werden. Beim BREKO hat man ausgerechnet, dass dadurch die Kosten von 80 Euro pro Leitungsmeter auf 30 Euro reduziert werden können.
Im Gesetz sind aber noch weitergehende Maßnahmen enthalten, die den Breitband-Ausbau vorantreiben sollen. So müssen ab dem 1. Januar 2017 alle Neubauten mit einer Inhouse-Verkabelung ausgestattet sein, die schnelle Anbindungen mit Glasfasern bis in die Wohnungen weiterführen kann. Das gilt auch bei umfangreicheren Sanierungen. Die Bundesländer müssen dies bis zum Jahresende auch in ihren jeweiligen Landesbauordnungen umsetzen.
Mit dem Gesetzentwurf soll jetzt eine entsprechende Richtlinie der EU-Kommission in deutsches Recht umgesetzt werden. Diese wurde im Mai des letzten Jahres veröffentlicht. Das Ziel besteht darin, den Breitband-Ausbau endlich auch nachhaltig voranzubringen. Die Umstellung auf Glasfasern ist dabei derzeit die einzige sinnvolle Möglichkeit, während die Beschleunigung der alten Kupferleitungen zwar kurzfristig möglich ist, auf längere Sicht aber schnell an Grenzen kommt.
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