Wieder offline: Musikbranche geht gegen Grooveshark-Nachfolger vor
Der kurz nach der offiziellen Schließung des Musikdienstes Grooveshark aufgetauchte Klon der Seite hat bereits erste rechtliche Konsequenzen zu spüren bekommen: Grooveshark.io ist nach einem Antrag der Musikindustrie nach knapp zehn Tagen bereits wieder offline.
Doch die Farce geht weiter. Während die einstigen Gründer des Dienstes bereits mit ihrem alten Geschäftsmodell abgeschlossen haben, wollen der oder die noch immer unbekannten Nachahmer mit neuen Domains unbeirrt weitermachen. Das war in den letzten Tagen passiert: nach einem jahrelangen Rechtsstreit wurde gerichtlich die Schließung von Grooveshark durchgesetzt. Die Geldstrafe gegen die beiden hauptverantwortlichen Betreiber Sam Tarantino und Joshua Greenberg beläuft sich auf 50 Millionen US-Dollar.
Siehe auch: Das Aus für Grooveshark - Betreiber stellen Dienst reumütig ein
Da Shark aber nur mit seinem Pseudonym auftritt, hatte es die Klage aus der Musikindustrie auf erneute Schließung sehr leicht. Vor einem Gericht in New York klagt man nun auf Offenlegung der Macher hinter dem Klon und hat zudem die alten Klage die sich vor allem um Urheberrechtsverletzung drehte, auf Fälschung, Cybersquatting (Domainbesetzung) und Verletzung von Namensrechten ausgeweitet.
Nachahmer will Nachfolger sein
Doch der Sieg der Plattenfirmen war nur kurz - ein anonymer Betreiber mit dem Pseudonym Shark stellte Anfang Mai wieder einen Dienst online, der mit "Grooveshark" nicht nur den selben Namen trug, sondern sich auch als Nachfolger betitelte. Shark erklärte, die Funktionen nachbauen zu wollen und damit Nutzern weltweit wieder Zugriff auf den Dienst anbieten zu können.
Siehe auch: Das Aus für Grooveshark - Betreiber stellen Dienst reumütig ein
Da Shark aber nur mit seinem Pseudonym auftritt, hatte es die Klage aus der Musikindustrie auf erneute Schließung sehr leicht. Vor einem Gericht in New York klagt man nun auf Offenlegung der Macher hinter dem Klon und hat zudem die alten Klage die sich vor allem um Urheberrechtsverletzung drehte, auf Fälschung, Cybersquatting (Domainbesetzung) und Verletzung von Namensrechten ausgeweitet.
Katz- und Mausspiel soll weitergehen
Der zuständige Richter sieht eine weiterführende Verletzung der Rechte aus der eigentlichen Klage gegeben und hat daher verfügt, die Domain durch den Registrar zunächst sperren zu lassen. Die Domain ist nun nicht mehr erreichbar, Shark aber mit neuen Domains zurück. Gegenüber der Newsseite Torrentfreak hat sich Shark zu diesem Katz- und Mausspiel bereits geäußert. Es hieß, man werde sich nicht durch die Industrie einschüchtern und schikanieren lassen und werde weitermachen. Shark plane zudem, die technischen Funktionen hinter seinem Klon Grooveshark als Open Source zu veröffentlichen.
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Nadine Juliana DresslerRedakteurin für Windows & Netzwerke
Seit 2001 im Journalismus, klassisch ausgebildet, Autorin eines Windows-Buches. Ihre Themen reichen von Insider-Builds über die FritzBox bis zu DSL und Starlink.
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