Lange Wartezeiten bei Anbieterwechsel: hohes Bußgeld gegen Telekom

Normalfall nur einen Kalendertag
Die Strafhöhe ist auch ein Indiz für die Schuld, die die Bundesnetzagentur bei dem Unternehmen sieht. Die gesetzliche Bußgeldobergrenze in der Regulierungen des Anbieterwechsels liegt nämlich bei 100.000 Euro. Eine Unterbrechung der Versorgung bei einem Anbieterwechsel darf im Normalfall nur einen Kalendertag dauern, es sei denn, es gibt technische Hindernisse, die nicht im Ermessen des Anbieters liegen.Verbraucherschutz
"Endkunden sollen vor langwierigen Ausfällen beim Anbieterwechsel ihres Telekommunikationsanbieters geschützt werden. Der Anbieter, gegen den wir ein Bußgeld verhängt haben, hat wiederholt seine gesetzlichen Pflichten beim Anbieterwechsel verletzt. Verbraucher waren längeren Versorgungsunterbrechungen und den damit verbundenen Belastungen ausgesetzt. Mit den in diesem und im vergangenen Jahr verhängten Bußgeldern haben wir mehr als 70 Prozent des Beschwerdeaufkommens zum Anbieterwechsel erfasst", erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur in einer vorbereiteten Presseerklärung.Darin wird die Telekom zwar nicht explizit genannt, das Bonner Unternehmen hat dies aber bereits selbst erklärt. Für den Verbraucherschutz ist das eigentlich unerheblich, denn Beschwerden über lange Wartezeiten sollen durch die Reihe bei allen am Markt tätigen Providern vorkommen.
"Wir setzen uns für jeden einzelnen Verbraucher ein, bei dem es beim Anbieterwechsel zu einer Versorgungsunterbrechung gekommen ist. Dies ist allein im vergangenen Jahr in rund 5.000 Fällen geschehen", sagte Homann. "Allerdings erwarten wir dieses Engagement auch von den Anbietern. Mit Blick auf die unverändert hohe Anzahl der Beschwerden wird ein weiterhin dringender Verbesserungsbedarf auf dem gesamten Markt deutlich."
Wer Probleme beim Anbieterwechsel hat, kann sich selbst an die Bundesnetzagentur wenden. Es gibt online ein Beschwerdeformular, was einem natürlich zunächst nicht weiterhilft, wenn man auf seinen neuen Anschluss wartet. Man kann den Verbraucherservice aber auch alternativ wochentags von 9 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 030 22 480 500 erreichen.
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