EU nimmt Amazons Luxemburger Steuersparmodell unter die Lupe
Die EU startet eine formale Untersuchung zur Steuerpraxis von Amazon in Luxemburg. Die zuständige Wettbewerbs-Kommission sieht in der aktuellen Regelung der Luxemburger Steuerbehörden für Amazon eine nicht statthafte Beihilfe, schreibt die Irish Times.
Denn seit 2003 gilt für Amazon in Luxemburg eine Vereinbarung für die so genannte Steuervorentscheidung: Die Behörden teilen darin den Unternehmen mit, auf welcher Basis die Berechnung der Körperschaftsteuer erfolgt. Anhand dieses Wissens führt Amazon dann eine steuerlich absetzbare Lizenzabgabe an eine geschlossene Kommanditgesellschaft ab, erklärt die Kommission in der Bekanntgabe zur formalen Untersuchung. "Der größte Teil der europäischen Gewinne von Amazon wird somit zwar in Luxemburg verbucht, dort aber nicht besteuert", heißt es weiter.
Joaquín Almunia, Vizepräsident der für Wettbewerbspolitik zuständigen Kommission, erläuterte: "Die nationalen Behörden dürfen nicht zulassen, dass einzelne Unternehmen ihre zu versteuernden Gewinne mit Hilfe von für sie vorteilige Berechnungsmethoden zu niedrig ansetzen. Es ist nur fair, dass Tochtergesellschaften multinationaler Unternehmen ordnungsgemäß Steuern zahlen und keine Vorzugsbehandlung erhalten, die auf versteckte Beihilfen hinauslaufen könnte. Die Prüfung der steuerlichen Regelungen für Amazon in Luxemburg reiht sich an die anderen im Juni eingeleiteten förmlichen Prüfverfahren. Ich begrüße es sehr, dass sich die Zusammenarbeit mit Luxemburg deutlich verbessert hat."
Damit spielt Almunia auf dem Umstand an, dass Luxemburg bislang nicht auf Kooperation gesetzt hat, um seine Steuertricksereien weiter für die Großkonzerne in der EU zu schützen. Doch seit der Ernennung des luxemburgischen Politikers Jean-Claude Juncker zum Präsidenten der Europäischen Kommission hat sich dies grundlegend geändert.
"Ein fairer Steuerwettbewerb ist eine wesentliche Bedingung für einen gesunden Binnenmarkt und unseren gemeinsamen wirtschaftlichen Wohlstand," unterstrich der für Steuerangelegenheiten zuständige EU-Kommissar Algirdas Šemeta. "Für unsere Zusammenarbeit zur Wiederherstellung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit ist es unerlässlich schädliche Steuerpraktiken anzugehen, die die Steuerbasis der EU Mitgliedstaaten untergraben. Fairplay in der Besteuerung muss die Regel sein."
Mehr dazu: EU: Apple könnten Steuer-Nachforderungen in Milliarden-Höhe drohen
Steuervorteil = ungerechtfertigte staatliche Beihilfe
Denn die Kommanditgesellschaft ist zwar in Luxemburg ansässig, unterliegt aber nicht der luxemburgischen Körperschaftsteuer. Amazon leitet somit die Gewinne um und verbucht die Lizenzzahlungen als Verluste, die den Gewinn klein rechnen. Im Fall des Versandriesens soll so weniger als ein Prozent der Einnahmen in der EU an Steuern fällig werden. Da Luxemburg diese Praxis unterstützt, wird sie als ungerechtfertigte staatliche Beihilfe gesehen.Joaquín Almunia, Vizepräsident der für Wettbewerbspolitik zuständigen Kommission, erläuterte: "Die nationalen Behörden dürfen nicht zulassen, dass einzelne Unternehmen ihre zu versteuernden Gewinne mit Hilfe von für sie vorteilige Berechnungsmethoden zu niedrig ansetzen. Es ist nur fair, dass Tochtergesellschaften multinationaler Unternehmen ordnungsgemäß Steuern zahlen und keine Vorzugsbehandlung erhalten, die auf versteckte Beihilfen hinauslaufen könnte. Die Prüfung der steuerlichen Regelungen für Amazon in Luxemburg reiht sich an die anderen im Juni eingeleiteten förmlichen Prüfverfahren. Ich begrüße es sehr, dass sich die Zusammenarbeit mit Luxemburg deutlich verbessert hat."
Damit spielt Almunia auf dem Umstand an, dass Luxemburg bislang nicht auf Kooperation gesetzt hat, um seine Steuertricksereien weiter für die Großkonzerne in der EU zu schützen. Doch seit der Ernennung des luxemburgischen Politikers Jean-Claude Juncker zum Präsidenten der Europäischen Kommission hat sich dies grundlegend geändert.
Andere Firmen tricksen ebenso
Auch andere Firmen sind bereits in das Visier der Wettbewerbshüter geraten. Soweit bekannt ist, laufen derzeit ähnliche Verfahren für Starbucks, Apple und Fiat."Ein fairer Steuerwettbewerb ist eine wesentliche Bedingung für einen gesunden Binnenmarkt und unseren gemeinsamen wirtschaftlichen Wohlstand," unterstrich der für Steuerangelegenheiten zuständige EU-Kommissar Algirdas Šemeta. "Für unsere Zusammenarbeit zur Wiederherstellung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit ist es unerlässlich schädliche Steuerpraktiken anzugehen, die die Steuerbasis der EU Mitgliedstaaten untergraben. Fairplay in der Besteuerung muss die Regel sein."
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