Urteil gegen Weiterverkauf von Ebooks & Hörbüchern rechtskräftig
Einen Gebrauchtmarkt für digitale Bücher und Hörbücher wird es in Deutschland erst einmal nicht geben. Ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom Mai diesen Jahres ist seit heute rechtskräftig.
Denn die Verbraucherzentrale hat ihre Beschwerde gegen die Entscheidung, keine Revision zuzulassen, zurückgezogen. Das Oberlandesgerichts Hamm hatte im Mai festgestellt, dass Anbietern von digitalen Büchern und Hörbuchern Weiterverkäufe der Inhalte per AGB untersagen können (BGH AZ: I-ZR 120/14, OLG Hamm AZ: 22 U 60/13).
So zeigte sich der Börsenvereins des Deutschen Buchhandels erfreut über die Rechtskraft des Urteils:
"Das nun rechtskräftige Urteil ist ein wichtiges, positives Signal", sagt Prof. Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Die Entstehung eines Gebrauchtmarkts für Ebooks und Hörbücher könne laut Prof. Dr. Sprang weder im Sinne der Autoren, Verlage und Händler noch der Kunden sein. "Im Gegensatz zu gedruckten Büchern können digitale Bücher praktisch unendlich vervielfältigt und weitergegeben werden, zudem nutzen sie sich nicht ab. Welchen Grund gäbe es, das Original zu kaufen, wenn es eine riesige Auswahl identischer, aber günstigerer Kopien gibt? Der Primärmarkt für digitale Inhalte würde komplett zusammenbrechen. Für Verlage wäre es unmöglich, digitale Buchinhalte gut und kostengünstig für den Leser anzubieten, die Autoren angemessen zu vergüten und gemeinsam mit dem Handel weiter an nachhaltigen und kundenfreundlichen Download-Modellen für Bücher zu arbeiten."
Wie die Verbraucherzentrale nun weiterkämpfen wird ist noch nicht bekannt.
Weiterverkauf von digitalen Gütern
Die Verbraucherzentrale wollte das eigentlich untersagen lassen, um den Weiterverkauf von digitalen Gütern auf den Weg zu bringen. Der Streit über den Weiterverkauf von solchen Gütern, also zum Beispiel von Ebooks, Musikdownloads, Filmdownloads und so weiter, ist schon seit längerem entbrannt. Während die einen den digitalen Gütern die gleichen Handels-Möglichkeiten wie zum Beispiel für ein herkömmliches gedrucktes Buch eingestehen wollen, wollen die anderen die digitale Ausgabe stärker einschränken.So zeigte sich der Börsenvereins des Deutschen Buchhandels erfreut über die Rechtskraft des Urteils:
"Das nun rechtskräftige Urteil ist ein wichtiges, positives Signal", sagt Prof. Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Die Entstehung eines Gebrauchtmarkts für Ebooks und Hörbücher könne laut Prof. Dr. Sprang weder im Sinne der Autoren, Verlage und Händler noch der Kunden sein. "Im Gegensatz zu gedruckten Büchern können digitale Bücher praktisch unendlich vervielfältigt und weitergegeben werden, zudem nutzen sie sich nicht ab. Welchen Grund gäbe es, das Original zu kaufen, wenn es eine riesige Auswahl identischer, aber günstigerer Kopien gibt? Der Primärmarkt für digitale Inhalte würde komplett zusammenbrechen. Für Verlage wäre es unmöglich, digitale Buchinhalte gut und kostengünstig für den Leser anzubieten, die Autoren angemessen zu vergüten und gemeinsam mit dem Handel weiter an nachhaltigen und kundenfreundlichen Download-Modellen für Bücher zu arbeiten."
Wie die Verbraucherzentrale nun weiterkämpfen wird ist noch nicht bekannt.
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