NSA-Spionage: Mehr Meldepflicht für IT-Angriffe

Die umstrittene Meldepflicht für Angriffe auf IT-Systeme soll auf "weitere Wirtschaftszweige von besonderer Bedeutung" ausgeweitet werden. So will es zumindest das Bundesinnenministerium.
In einem Eckpunktepapier, das dem Nachrichtenmagazin Focus (heutige Ausgabe) vorliegt, bringt es das IT-Referat des Ministeriums auf den Punkt: Es handle sich um "Ergänzungsvorschläge als Konsequenz aus der sogenannten NSA-Affäre", die über den bisherigen Entwurf des IT-Sicherheitsgesetztes aus dem Jahr 2013 hinausgehen.

Laut altem Entwurf sollten nur Betreiber von "Kritischen Infrastrukturen" wie etwa Energiekonzerne den Behörden entsprechende Angriffe melden. Nun ist auch von anderen wichtigen Industrien die Rede, die einen wesentlichen Teil zur Wirtschaftsleistung des Landes ausmachen - wie beispielsweise der Automobilindustrie.

Hintergrund dessen sind die inzwischen klarer gewordenen Ausmaße der Wirtschaftsspionage, wie sie auch von anderen westlichen Geheimdiensten praktiziert wird. Im internationalen Konkurrenzkampf muss gerade die exportgetriebene deutsche Wirtschaft durch das Ausspähen von internen Informationen entscheidende Nachteile befürchten.

Täglich grüßt die Vorratsdatenspeicherung

In dem Eckpunktepapier wird auch die Vorratsdatenspeicherung erneut auf den Plan gebracht. Die Telekommunikationsanbieter sollen die Verkehrs- und Verbindungdaten ihrer Kunden "nur in Deutschland oder zumindest in Europa speichern" dürfen, heißt es dem Bericht zufolge in dem Papier. Die Daten zeigen, wer wann wo wie lange telefoniert hat.

Beim Bundesinnenministerium ist außerdem auch die Erkenntnis angekommen, dass die Telekommunikations-Netze in der heutigen Zeit ebenso zu den kritischen Infrastrukturen gerechnet werden müssen, wie beispielsweise die Systeme zur Energieversorgung. Daher strebt man an, dass Netzbetreiber einer Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen werden sollen, wie es bereits bei den Stromversorgern der Fall ist.
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