Sexfotos: Google verliert Rechtsstreit mit Max Mosley
Das Suchmaschinenunternehmen Google muss laut einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg dafür sorgen, dass sich Aufnahmen, die den ehemaligen FIA-Chef auf einer Sex-Party zeigen, nicht mehr über die Bildersuche finden lassen.
Max Mosley, der 2008 von einer britischen Boulevardzeitung bei einer Sexorgie erwischt worden ist, wehrt sich seit einigen Jahren, dass die aus einem Video stammenden Bilder über Suchmaschinen auffindbar sind. Seiten und Medien, die die Aufnahmen veröffentlicht haben, wurden dabei einzeln abgemahnt. Gegen Bilder-Suchmaschinen war man bisher aber weitgehend machtlos, da die Ergebnisse oft zu Seiten führten, die in unterschiedlichen Staaten gehostet sind.
Googles automatische Vervollständigung ist recht eindeutig...
Gegen Marktführer Google hatten Mosley und seine Anwälte Ende 2012 geklagt und gefordert, dass das kalifornische Unternehmen seine "Software", also den entsprechenden Algorithmus, ändern müsse, um ein Auffinden von sechs aus dem Video stammenden Screenshots zu verhindern. Und Mosley bekam vom Hamburger Landgericht nun Recht: Die Bilder stellen demnach eine Verletzung von Mosleys Intimsphäre dar, es gebe auch keine Umstände, die eine Verbreitung rechtfertigten, sagte laut Heise Simone Käfer, Vorsitzende der Pressekammer.
Grundsätzlich hatte ein britisches Gericht bereits kurz nach der Veröffentlichung des Materials durch die inzwischen (nach einem Abhörskandal) eingestellte Boulevard-Zeitung News of the World entschieden, dass die Veröffentlichung rechtswidrig war, da diese einen Eingriff in Mosleys Privatleben dargestellt habe.
Google hatte sich bisher geweigert, spezielle Filtermaßnahmen in diesem Zusammenhang einzuführen. Nach der Hamburger Entscheidung, die für Google Deutschland gilt, wird man das aber umsetzen müssen, da man ansonsten ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro riskiert. Das Wie des Filterns bleibt aber offenbar dem Suchmaschinenunternehmen selbst überlassen: Es liegen keine Angaben vor, dass das Gericht diesbezüglich (technische) Vorgaben gemacht hat. Google kann gegen das Urteil Berufung einlegen.
Googles automatische Vervollständigung ist recht eindeutig...
Gegen Marktführer Google hatten Mosley und seine Anwälte Ende 2012 geklagt und gefordert, dass das kalifornische Unternehmen seine "Software", also den entsprechenden Algorithmus, ändern müsse, um ein Auffinden von sechs aus dem Video stammenden Screenshots zu verhindern. Und Mosley bekam vom Hamburger Landgericht nun Recht: Die Bilder stellen demnach eine Verletzung von Mosleys Intimsphäre dar, es gebe auch keine Umstände, die eine Verbreitung rechtfertigten, sagte laut Heise Simone Käfer, Vorsitzende der Pressekammer.
Grundsätzlich hatte ein britisches Gericht bereits kurz nach der Veröffentlichung des Materials durch die inzwischen (nach einem Abhörskandal) eingestellte Boulevard-Zeitung News of the World entschieden, dass die Veröffentlichung rechtswidrig war, da diese einen Eingriff in Mosleys Privatleben dargestellt habe.
Google hatte sich bisher geweigert, spezielle Filtermaßnahmen in diesem Zusammenhang einzuführen. Nach der Hamburger Entscheidung, die für Google Deutschland gilt, wird man das aber umsetzen müssen, da man ansonsten ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro riskiert. Das Wie des Filterns bleibt aber offenbar dem Suchmaschinenunternehmen selbst überlassen: Es liegen keine Angaben vor, dass das Gericht diesbezüglich (technische) Vorgaben gemacht hat. Google kann gegen das Urteil Berufung einlegen.
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