Amt will Hartz-IV-Empfänger im Netz kontrollieren
BZ wollen die Fahnder der Agentur so beispielsweise herausfinden, ob Leistungsempfänger sich über Verkäufe im Internet etwas hinzuverdienen. Angesichts dessen, dass der Online-Handel in den letzten Jahren stark zugenommen hat, wolle man nun eine Möglichkeit haben, zu prüfen, ob dadurch Ansprüche auf staatliche Leistungen verwirkt werden.
Die Überprüfungen würden allerdings nicht nur die Leistungsbezieher selbst treffen, sondern beispielsweise auch Familienangehörige. Immerhin zahlt das Amt auch nur Hilfen, wenn der Lebensunterhalt nicht durch die Einnahmen von Angehörigen gedeckt werden kann. Hartz-IV-Empfänger könnten sich so also auch nicht tarnen, indem die Verkäufe beispielsweise über den Account des Lebenspartners abgewickelt werden.
Die Arbeitsagentur hat auch schon eine Idee, wie die Kontrollen im Internet durchgeführt werden könnten, ohne, dass man eine größere Menge entsprechend geschulter Mitarbeiter benötigen würde. Hier schwebt der Behörde eine Zusammenarbeit mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vor. Dieses verfügt bereits über ein Programm mit dem Titel XSpider, das online nach gewerblichen Anbietern sucht und die gesammelten Daten über Verkäufe mit den Umsatzsteuer-Angaben gegenrechnet. Hier könnte es nach Vorstellung der Arbeitsagentur auch einen automatischen Abgleich mit den Datenbanken des Jobcenters geben.
Die neue Forderung ist nur ein Teil eines ganzen Kataloges an Vorschlägen, den die BA auf den Tisch legte. Neben einigen Punkten, wo Sanktionen entschärft werden könnten, werden auch in anderen Bereichen Möglichkeiten verlangt, Daten mit anderen Behörden und Organisationen abgleichen zu können - etwa mit Versicherungen oder Grundbuchämtern.
Laut einem Bericht der Boulevard-Zeitung
Die Überprüfungen würden allerdings nicht nur die Leistungsbezieher selbst treffen, sondern beispielsweise auch Familienangehörige. Immerhin zahlt das Amt auch nur Hilfen, wenn der Lebensunterhalt nicht durch die Einnahmen von Angehörigen gedeckt werden kann. Hartz-IV-Empfänger könnten sich so also auch nicht tarnen, indem die Verkäufe beispielsweise über den Account des Lebenspartners abgewickelt werden.
Die Arbeitsagentur hat auch schon eine Idee, wie die Kontrollen im Internet durchgeführt werden könnten, ohne, dass man eine größere Menge entsprechend geschulter Mitarbeiter benötigen würde. Hier schwebt der Behörde eine Zusammenarbeit mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vor. Dieses verfügt bereits über ein Programm mit dem Titel XSpider, das online nach gewerblichen Anbietern sucht und die gesammelten Daten über Verkäufe mit den Umsatzsteuer-Angaben gegenrechnet. Hier könnte es nach Vorstellung der Arbeitsagentur auch einen automatischen Abgleich mit den Datenbanken des Jobcenters geben.
Die neue Forderung ist nur ein Teil eines ganzen Kataloges an Vorschlägen, den die BA auf den Tisch legte. Neben einigen Punkten, wo Sanktionen entschärft werden könnten, werden auch in anderen Bereichen Möglichkeiten verlangt, Daten mit anderen Behörden und Organisationen abgleichen zu können - etwa mit Versicherungen oder Grundbuchämtern.
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