Windows 8: Microsoft geht juristisch gg. Zeit.de vor

Vor gut einer Woche hat ein Bericht der Wochenzeitung Die Zeit auf der Webseite des Blattes für einiges an Aufregung gesorgt: Darin hieß es, dass die deutsche Regierung in Windows 8 eine Gefahr sehe. Dagegen ging Microsoft juristisch vor. Wie Microsoft auf seiner deutschen Presseseite schreibt, habe Zeit Online berichtet, dass die Bundesregierung vor dem Betriebssystem Windows 8 warne und auch eine entsprechende Headline verfasst, die genau das behauptete. Kurz nachdem der Artikel erschienen ist, gab es sowohl vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) als auch vom Bundeswirtschaftsministerium ein Dementi, beide bezeichneten den Bericht als falsch oder zumindest nicht ganz richtig.

Zeit Online hatte die offiziellen Richtigstellungen zwar in den Artikel aufgenommen, die ursprüngliche Überschrift wurde aber in der originalen Fassung ("Bundesregierung warnt vor Windows 8") belassen, sehr zum Missfallen des Redmonder Unternehmens.

"Nachdem eine kollegiale Anfrage auf dem kurzen Dienstweg negativ beschieden worden war, sahen wir uns gezwungen, den gerichtlichen Weg einzuschlagen", wird Shelley McKinley, Chefjustiziarin bei Microsoft Deutschland, zitiert. "Unzutreffende Headlines, wie diese, sind massiv geschäftsschädigend und beeinträchtigen die Rechte unseres Unternehmens."

In der Angelegenheit geht es vor allem um das Trusted Platform Management in der Version 2.0. TPM 2.0 habe laut BSI zwar "einige kritische Aspekte", von einer pauschalen Warnung im Zusammenhang mit dem Einsatz in Windows 8 bzw. 8.1 distanzierte man sich jedoch, ähnlich kommentierte auch das BMWi die Angelegenheit.

Die Zeit Online hielt dagegen und veröffentlichte weitere Zitate aus den ihr vorliegenden Dokumenten des Bundeswirtschaftsministeriums. Darin heißt es, dass Windows 8 bzw. Windows 8.1 im Zusammenhang mit TPM 2.0 "aufgrund ihrer aktuellen technischen Spezifikation und Umsetzung hinsichtlich der fehlenden Kontrollierbarkeit" in der "Bundesverwaltung nicht einsetzbar" seien.

Die Zeit hat den strittigen Artikel vorerst vom Netz genommen und schreibt, dass man sich gegen die einstweilige Verfügung juristisch wehren werde, bis zu einer gerichtlichen Entscheidung dürfe man den Text aber nicht mehr weiter verbreiten.

Siehe auch: Bundesamt dementiert "Warnung" vor Windows 8
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