EFF: Google Fiber wirft wichtige Zukunftsfragen auf

Die Angebote für Internet-Verbindungen, die der Suchmaschinenkonzern Google inzwischen in mehreren Städten der USA bereithält, klingen sehr erstrebenswert, werfen aber auch wichtige Fragen für die Zukunft auf.
Glasfaser, Licht, Fiber
Alex Blackie
Diese will die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) jetzt schon im frühen Stadium angehen, denn es ist zu erwarten, das zukünftig auch andere Provider, die ihren Kunden sehr schnelle Internet-Anbindungen bereitstellen, mit ähnlichen Vertragsklauseln wie Google aufwarten werden.

Die betrifft insbesondere einen Passus, mit dem Google seinen Kunden untersagt, an dem Glasfaser-Anschluss einen Server zu betreiben. Angesichts dessen, dass die Anbindung in beide Richtungen eine Bandbreite von bis zu einem Gigabit erlaubt, wäre diese geradezu ideal, um Webseiten und andere Angebote direkt zuhause zu hosten. Denn solche Geschwindigkeiten bekommt man selbst bei einem Hoster recht selten und wenn dann nur zu einem hohen Preis.

Aus Sicht der EFF existiert diese Vertragsklausel nur aus einem Grund: Hier soll dafür gesorgt werden, dass auch zukünftig von Providern Business-Anbindungen verkauft werden können, die - so überhaupt erhältlich - mit solchen Bandbreiten wesentlich teurer sind als die 70 Dollar, die Google pro Monat haben will.

Unklar bleibt in den Vertragsbedingungen allerdings, was Google als Server definiert. Die meisten Nutzer dürften hier erst einmal an einen Webserver denken. Allerdings gibt es auch zahlreiche Anwendungen für Privatnutzer, bei denen diese im technischen Sinn einen Server betreiben. So agieren klassischerweise Peer-to-Peer-Programme für das Filesharing oder Skype entsprechend, aber auch Media-Server, die Musik und Filme nicht nur um heimischen Netz, sondern auch für den entfernten Abruf mit dem Smartphone zur Verfügung stellen, gewinnen an Verbreitung. Technisch versiertere Anwender betreiben auch oft eigene FTP- oder SSH-Server, um von außerhalb auf ihre heimischen Daten zugreifen zu können.

Sollte Google hier tatsächlich vor allem Webserver meinen, würde die Klausel tatsächlich nur existieren, um teuren Business-Anschlüssen und Webhostern nicht den Markt wegzunehmen. Denn der möglicherweise generierte Traffic dürfte kein greifendes Argument sein. Selbst wer eine einigermaßen gut besuchte Webseite betreibt, dürfte kaum mehr Datenverkehr verursachen, als ein durchschnittlicher Filesharing-Nutzer.

Die EFF will daher Druck auf Provider wie Google aufbauen, um solche Regelungen, die teils auch schon in älteren Verträgen für langsamere Verbindungen existieren, zukünftig aus den Verträgen herauszuhalten. Auch hierzulande dürften entsprechende Klauseln bei der Verfügbarkeit immer schnellerer und zukünftig über IPv6 auch besser von außen erreichbarer Internet-Anbindungen an Bedeutung gewinnen.
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