In eigener Sache: Leistungsschutzrecht? Ohne uns!
Vergangenen Freitag hat der Bundestag das Leistungsschutzrecht (LSR) für Presseverlage beschlossen. Das neue Gesetz soll die Verlinkung sowie Lizenzgebühren für kurze Textausschnitte regeln.
Das Gesetz, dass die schwarz-gelbe Koalition vergangenen Freitag beschlossen hat, hat bei Bloggern, Webseiten-Betreibern und Nutzern sozialer Netzwerken viel Unsicherheit ausgelöst, sie fürchten, für das Verlinken oder Zitieren abgemahnt und zur Kasse gebeten zu werden.
Nicht mit uns! WinFuture.de ist überzeugt, dass die Freiheit der Berichterstattung, des Verlinkens und des Zitierens unumstößlich ist und nicht durch politischen Druck aufgrund wirtschaftlicher Interessen einiger alteingesessener Print-Verlage behindert oder eingeschränkt werden darf.
Siehe auch: Leistungsschutzrecht - Bundestag folgt der Lobby
Für WinFuture.de und seine Leserinnen und Leser ändert sich mit dem LSR also nichts. Auf Artikel von WinFuture.de darf auch wie bisher per Link und Textausschnitt verwiesen werden. Wir werden niemanden abmahnen oder juristisch gegen sie oder ihn vorgehen.
Damit behalten wir die schon immer geltende WinFuture.de-Regelung bei: Der Text des ersten Absatzes (auch Vorspann oder Teaser genannt) darf bei Verlinkung des Artikels übernommen werden, dabei muss man nicht extra um Genehmigung fragen. Es ist allerdings auch weiterhin nicht erlaubt, ganze Artikel zu kopieren bzw. zu übernehmen oder diese für Werbezwecke zu verwenden. Das gilt auch bei bzw. trotz Nennung von WinFuture.de als Quelle.
Das Leistungsschutzrecht halten wir, wie übrigens auch die Kollegen von 'Heise' und 'Golem', für widersinnig und meinen, dass das LSR ein großer Nachteil für den IT-Standort Deutschland ist.
Deshalb gilt auch bei WinFuture.de: LSR? Ohne uns!
Nicht mit uns! WinFuture.de ist überzeugt, dass die Freiheit der Berichterstattung, des Verlinkens und des Zitierens unumstößlich ist und nicht durch politischen Druck aufgrund wirtschaftlicher Interessen einiger alteingesessener Print-Verlage behindert oder eingeschränkt werden darf.
Siehe auch: Leistungsschutzrecht - Bundestag folgt der Lobby
Für WinFuture.de und seine Leserinnen und Leser ändert sich mit dem LSR also nichts. Auf Artikel von WinFuture.de darf auch wie bisher per Link und Textausschnitt verwiesen werden. Wir werden niemanden abmahnen oder juristisch gegen sie oder ihn vorgehen.
Damit behalten wir die schon immer geltende WinFuture.de-Regelung bei: Der Text des ersten Absatzes (auch Vorspann oder Teaser genannt) darf bei Verlinkung des Artikels übernommen werden, dabei muss man nicht extra um Genehmigung fragen. Es ist allerdings auch weiterhin nicht erlaubt, ganze Artikel zu kopieren bzw. zu übernehmen oder diese für Werbezwecke zu verwenden. Das gilt auch bei bzw. trotz Nennung von WinFuture.de als Quelle.
Das Leistungsschutzrecht halten wir, wie übrigens auch die Kollegen von 'Heise' und 'Golem', für widersinnig und meinen, dass das LSR ein großer Nachteil für den IT-Standort Deutschland ist.
Deshalb gilt auch bei WinFuture.de: LSR? Ohne uns!
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Sebastian Kuhbach
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