Piratin Schramm stoppt illegalen Buch-Download
Julia Schramm hat gestern ein Buch mit dem Titel "Klick mich: Bekenntnisse einer Internet-Exhibitionistin" veröffentlicht. Ihr Verlag ging nun gegen illegale Kopien vor, was einen an sich inzwischen üblichen Vorgang darstellt. Das vermeintliche Problem: Julia Schramm ist ein führendes Mitglied der Piratenpartei.
Als Piratin, die sich nicht nur dem eigenen Parteiprogramm verpflichtet hat sowie in Vergangenheit selbst immer wieder gegen das Urheberrecht ausgesprochen hat (laut 'FAZ' bezeichnete sie den Begriff "geistiges Eigentum" als "ekelhaft"), steht Julia Schramm nun nicht im besten Licht da.
Und zwar ließ Random House, der Verlag der Jungpolitikerin, eine auf Dropbox zur Verfügung gestellte illegale Kopie des Buches per DMCA-Beschwerde (Digital Millennium Copyright Act) löschen. Die Kopie wurde offenbar ganz bewusst platziert, denn auf einer eigens eingerichteten Tumblr-Seite mit dem Titel 'Klickmichdownload' wird aus dem Parteiprogramm der Piraten zitiert.
Piraten-Politikerin Julia Schramm
Dort wird auf eine Passage zum Thema Urheberrecht verwiesen: "Daher fordern wir, das nichtkommerzielle Kopieren, Zugänglichmachen, Speichern und Nutzen von Werken nicht nur zu legalisieren, sondern explizit zu fördern, um die allgemeine Verfügbarkeit von Information, Wissen und Kultur zu verbessern, denn dies stellt eine essentielle Grundvoraussetzung für die soziale, technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Gesellschaft dar."
Dass politische Hintergründe hierbei eine Rolle spielen, davon kann man wohl ausgehen. Denn nach dem Löschen der Dropbox-Datei wurde eine Kopie im Wiki der Piratenpartei platziert. Mittlerweile ist allerdings auch diese Datei entfernt worden.
Schramm hat sich zu der Angelegenheit nun gegenüber der 'Süddeutschen' geäußert und meinte, dass sie von der Aufregung nicht überrascht sei: "Ich finde es sehr erwartbar und eigentlich traurig, was jetzt passiert. Das ist eine Provokation, es geht nur darum mich vorzuführen, jetzt krakeelt eben wieder der Mob", so die 26-Jährige.
Einen Widerspruch sieht sie im Vorgehen des Verlages jedoch nicht: "Ich lehne nicht das Urheberrecht, sondern den Begriff des geistigen Eigentums ab, weil er ein Kampfbegriff ist", so Schramm in der SZ. Die Politikerin verwies auch darauf, dass der jüngste Verstoß nicht mit einer Abmahngebühr bestraft worden ist.
Special: Alles zum Thema Filesharing
Und zwar ließ Random House, der Verlag der Jungpolitikerin, eine auf Dropbox zur Verfügung gestellte illegale Kopie des Buches per DMCA-Beschwerde (Digital Millennium Copyright Act) löschen. Die Kopie wurde offenbar ganz bewusst platziert, denn auf einer eigens eingerichteten Tumblr-Seite mit dem Titel 'Klickmichdownload' wird aus dem Parteiprogramm der Piraten zitiert.
Piraten-Politikerin Julia Schramm
Dort wird auf eine Passage zum Thema Urheberrecht verwiesen: "Daher fordern wir, das nichtkommerzielle Kopieren, Zugänglichmachen, Speichern und Nutzen von Werken nicht nur zu legalisieren, sondern explizit zu fördern, um die allgemeine Verfügbarkeit von Information, Wissen und Kultur zu verbessern, denn dies stellt eine essentielle Grundvoraussetzung für die soziale, technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Gesellschaft dar."
Dass politische Hintergründe hierbei eine Rolle spielen, davon kann man wohl ausgehen. Denn nach dem Löschen der Dropbox-Datei wurde eine Kopie im Wiki der Piratenpartei platziert. Mittlerweile ist allerdings auch diese Datei entfernt worden.
Schramm hat sich zu der Angelegenheit nun gegenüber der 'Süddeutschen' geäußert und meinte, dass sie von der Aufregung nicht überrascht sei: "Ich finde es sehr erwartbar und eigentlich traurig, was jetzt passiert. Das ist eine Provokation, es geht nur darum mich vorzuführen, jetzt krakeelt eben wieder der Mob", so die 26-Jährige.
Einen Widerspruch sieht sie im Vorgehen des Verlages jedoch nicht: "Ich lehne nicht das Urheberrecht, sondern den Begriff des geistigen Eigentums ab, weil er ein Kampfbegriff ist", so Schramm in der SZ. Die Politikerin verwies auch darauf, dass der jüngste Verstoß nicht mit einer Abmahngebühr bestraft worden ist.
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