BGH: ISPs müssen Daten privater User herausgeben
Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die sich über mehrere Instanzen zog, beruhte auf der Verfügbarkeit eines Songs des Sängers Xavier Naidoo. Dessen Plattenfirma bemängelte, dass der Titel "Bitte hör nicht auf zu träumen" vom Album "Alles kann besser werden" in einer Filesharing-Plattform verfügbar war. Ein beauftragtes Drittunternehmen sicherte die Zeitpunkte und IP-Adressen der jeweiligen Nutzer. Anschließend wurde eine Verfügung beantragt, nach der die Deutsche Telekom die jeweiligen Kunden hinter den Adressen identifizieren sollte.
In erster Instanz verweigerte das Landgericht Köln im September letzten Jahren seine Zustimmung. Auch das Oberlandesgericht Köln blieb in zweiter Instanz dieser Linie treu und berief sich darauf, dass die Bereitstellung nicht in einem gewerblichen Kontext geschah. Dieser wird zwar auch bei Privatnutzern schnell angenommen, wenn zwar kein Geld verdient, aber Material in größerem Umfang angeboten wird - bei einer einzelnen Datei sah man dies dann aber doch anders.
Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidungen der unteren Instanzen nun aber auf und gab dem Antrag der Rechteinhaber statt. Denn die Möglichkeit, eine Herausgabe der Daten zu erzwingen, ergibt sich nach Auffassung der Richter bei einer "offensichtlichen Rechtsverletzung" - und die Bereitstellung eines urheberrechtlich geschützten Stückes in einer Filesharing-Plattform ist eine solche. Eine Einschränkung auf ein gewerbliches Ausmaß sei hier nicht vorgesehen, hieß es.
Dies erschließt sich laut dem Urteil nicht nur aus dem Wortlaut der entsprechenden Gesetze, sondern auch aus deren Intention. Ziel sei es, Rechtsverletzungen im Internet wirksam zu bekämpfen. Sollte sich die Herausgabe der Nutzerdaten auf den gewerblichen Rahmen beschränken, wären die Rechteinhaber Verstößen im privaten Rahmen schutzlos ausgeliefert.
Eine entsprechende In erster Instanz verweigerte das Landgericht Köln im September letzten Jahren seine Zustimmung. Auch das Oberlandesgericht Köln blieb in zweiter Instanz dieser Linie treu und berief sich darauf, dass die Bereitstellung nicht in einem gewerblichen Kontext geschah. Dieser wird zwar auch bei Privatnutzern schnell angenommen, wenn zwar kein Geld verdient, aber Material in größerem Umfang angeboten wird - bei einer einzelnen Datei sah man dies dann aber doch anders.
Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidungen der unteren Instanzen nun aber auf und gab dem Antrag der Rechteinhaber statt. Denn die Möglichkeit, eine Herausgabe der Daten zu erzwingen, ergibt sich nach Auffassung der Richter bei einer "offensichtlichen Rechtsverletzung" - und die Bereitstellung eines urheberrechtlich geschützten Stückes in einer Filesharing-Plattform ist eine solche. Eine Einschränkung auf ein gewerbliches Ausmaß sei hier nicht vorgesehen, hieß es.
Dies erschließt sich laut dem Urteil nicht nur aus dem Wortlaut der entsprechenden Gesetze, sondern auch aus deren Intention. Ziel sei es, Rechtsverletzungen im Internet wirksam zu bekämpfen. Sollte sich die Herausgabe der Nutzerdaten auf den gewerblichen Rahmen beschränken, wären die Rechteinhaber Verstößen im privaten Rahmen schutzlos ausgeliefert.
Thema:
Neueste Downloads
Video-Empfehlungen
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
Ich empfehle ...

Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
Ist dieses Bild "echt" ?
DON666 - Gestern 22:46 Uhr -
GESUCHT: Windows Vista Ultimate ISO
Doodle - Gestern 19:42 Uhr -
Anmeldung automatisch und ohne Passwort - ich raste bald aus
Zauberer1957 - Gestern 08:45 Uhr -
Newsletter mit WordPress senden: Methoden, Ansätze & Plugins
el_pelajo - Vorgestern 23:15 Uhr -
kollaboratives Arbeiten: mit Figma, oder Penpot oder vllt. Sketch!
el_pelajo - Vorgestern 20:06 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen