Gericht: Megaupload-Hausdurchsuchung war illegal

Nächste (ganz) schwere Schlappe für die Behörden im Fall Megaupload: Das neuseeländische Höchstgericht hat entschieden, dass der bei der Polizeiaktion am Anwesen von Kim Dotcom verwendete Durchsuchungsbefehl nicht rechtens war.
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Zusätzlich dazu entschied das neuseeländischen Gericht, dass die Daten, die der US-Bundespolizei FBI übermittelt worden sind, gesetzeswidrig erlangt worden seien. Das berichtet das Blog 'TorrentFreak' unter Berufung auf die Gerichtsdokumente.

Das Blog schreibt, dass dies möglicherweise das Ende für die Causa Megaupload bedeuten könnte, schließlich war schon von Anfang an höchst umstritten bzw. fraglich, ob Kim Schmitz alias Kim Dotcom in den USA überhaupt der Prozess gemacht werden kann. So hatte etwa der in den USA für den Fall Megaupload zuständige Richter Liam O'Grady bereits Mitte April erklärt, dass es seiner Einschätzung nach höchst fraglich sei, ob man gegen die Betreiber der Filesharing-Plattform Megaupload in den Vereinigten Staaten tatsächlich eine Anklage erheben könnte.

Mit der aktuellen Entscheidung schwindet die Chance dazu immer weiter: Höchstrichterin Helen Winkelmann deklarierte die Durchsuchungsbefehle als illegal, da sie nur ungenaue Angaben zu den Vorwürfen gegen Dotcom enthielten.

Außerdem wurde festgestellt, dass die Daten, an die das FBI gelangt ist (besser gesagt: die von den US-Behörden heimlich kopiert worden sind) nicht außer Landes hätten gebracht werden durften, da man an sie ebenfalls illegal gelangt sei. Richterin Winkelmann kritisierte außerdem das Vorgehen der neuseeländischen Exekutive, die Durchsuchung und Verhaftung könne als unangemessen gesehen werden. Zusätzlich dazu notierte sie, dass die Polizeiaktion auch als Hausfriedensbruch angesehen werden könnte.

Nun soll ein unabhängiger und erfahrener Anwalt des Obersten Gerichts das Beweismaterial sichten und entscheiden, was davon relevant für die Vorwürfe gegen Dotcom ist und was nicht. Alles, was nicht als relevant eingestuft wird, muss in Folge an Dotcom bzw. dessen Anwälte zurückgegeben werden, der Rest darf dann den US-Ermittlern übergeben werden.
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