Google patentiert Diebstahlschutz für Datenbrille
Google hat in den USA ein Patent für Google Glass angemeldet, das einen Diebstahl der Datenbrille unattraktiv machen soll. Dazu erkennt und analysiert diese unter anderem Bewegungsmuster und Gesichtsmerkmale des Trägers.
Wenn nächstes Jahr die Entwicklungsgeräte von Project Glass verschickt werden oder spätestens, wenn die Google-Brille auch für den Endkunden zum Kauf bereit steht, wird diese sicherlich die Aufmerksamkeit vieler Diebe wecken. Um dem entgegenzuwirken, bekommt das Gadget offensichtlich einen ausgefeilten Diebstahlschutz verpasst, berichtet die Seite 'Engadget'.
Zwar kann auch dieser das bloße Entwenden der Brille nicht verhindern, jedoch dürften Langfinger an der Hardware kaum ihre Freude haben: Diese soll nämlich "unnatürliche" Bewegungen mittels Sensoren erkennen und dann das Gerät sperren.
Ein Blick in das Patent offenbart weitere Details. So sollen Kopfbewegungen, die sich von denen des rechtmäßigen Besitzers unterscheiden, anhand der Daten von Kamera, Beschleunigungssensor, Gyroskop, Schock-Sensoren, Magnetometer, Kompass, Sonar, Orientierungssensoren (Theodolit) sowie GPS erkannt werden.
Bei Abweichungen sperrt sich das System dann automatisch und der Dieb hat keinen Zugriff mehr auf die Daten des Besitzers. Auch ein ruckartiges Entreißen der Brille soll auf diese Weise eine sofortige Sperrung veranlassen.
Skizzen aus dem Patent
Zusätzlich zur Analyse der Bewegungsmuster sind in dem Patent auch noch weitere Möglichkeiten zur Ermittlung einer nichtautorisierten Person aufgeführt. So soll die Brille auch die Gesichtsform des Trägers erkennen und auswerten können. Dazu werden Merkmale wie Druckstärke der Nasenbügel oder der Tragewinkel und Abstand der Brille zum Gesicht ermittelt.
Ebenfalls könnten dem Dokument zufolge noch weitere Daten wie Puls, Atemfrequenz oder bestimmte Sprachmuster des Trägers in die Analyse miteinfließen. Gleiches gilt für eine Auswertung des Fingerabdrucks, der Iris, Retina sowie der Pupillen. Auch eine Bildanalyse der räumlichen Umgebung könnte in bestimmten Situationen hinzugezogen werden.
Sämtliche Indikatoren können auch kombiniert werden. Der Zugriff auf die Brille würde dann nur gesperrt, wenn mehrere Kriterien gleichzeitig zutreffen. So soll sich ein irrtümliches Auslösen des Sicherheitsmechanismus verhindern lassen.
Neben einer bloßen Sperrung der Brille listet das Patent noch weitere mögliche Maßnahmen auf: So könne die Brille zusätzlich ein Alarmsignal abspielen, Lichtsignale aussenden oder gar Sicherheitskräfte wie die Polizei in Kenntnis setzen. Mittels GPS-Tracking und einer Übertragung des Kamerabildes ließe sich der Dieb zudem leicht verfolgen. Für Extremfälle sieht das Patent sogar die Möglichkeit einer "Selbstzerstörung" der Datenbrille vor.
Zwar kann auch dieser das bloße Entwenden der Brille nicht verhindern, jedoch dürften Langfinger an der Hardware kaum ihre Freude haben: Diese soll nämlich "unnatürliche" Bewegungen mittels Sensoren erkennen und dann das Gerät sperren.
Ein Blick in das Patent offenbart weitere Details. So sollen Kopfbewegungen, die sich von denen des rechtmäßigen Besitzers unterscheiden, anhand der Daten von Kamera, Beschleunigungssensor, Gyroskop, Schock-Sensoren, Magnetometer, Kompass, Sonar, Orientierungssensoren (Theodolit) sowie GPS erkannt werden.
Bei Abweichungen sperrt sich das System dann automatisch und der Dieb hat keinen Zugriff mehr auf die Daten des Besitzers. Auch ein ruckartiges Entreißen der Brille soll auf diese Weise eine sofortige Sperrung veranlassen.
Skizzen aus dem Patent
Zusätzlich zur Analyse der Bewegungsmuster sind in dem Patent auch noch weitere Möglichkeiten zur Ermittlung einer nichtautorisierten Person aufgeführt. So soll die Brille auch die Gesichtsform des Trägers erkennen und auswerten können. Dazu werden Merkmale wie Druckstärke der Nasenbügel oder der Tragewinkel und Abstand der Brille zum Gesicht ermittelt.
Ebenfalls könnten dem Dokument zufolge noch weitere Daten wie Puls, Atemfrequenz oder bestimmte Sprachmuster des Trägers in die Analyse miteinfließen. Gleiches gilt für eine Auswertung des Fingerabdrucks, der Iris, Retina sowie der Pupillen. Auch eine Bildanalyse der räumlichen Umgebung könnte in bestimmten Situationen hinzugezogen werden.
Sämtliche Indikatoren können auch kombiniert werden. Der Zugriff auf die Brille würde dann nur gesperrt, wenn mehrere Kriterien gleichzeitig zutreffen. So soll sich ein irrtümliches Auslösen des Sicherheitsmechanismus verhindern lassen.
Neben einer bloßen Sperrung der Brille listet das Patent noch weitere mögliche Maßnahmen auf: So könne die Brille zusätzlich ein Alarmsignal abspielen, Lichtsignale aussenden oder gar Sicherheitskräfte wie die Polizei in Kenntnis setzen. Mittels GPS-Tracking und einer Übertragung des Kamerabildes ließe sich der Dieb zudem leicht verfolgen. Für Extremfälle sieht das Patent sogar die Möglichkeit einer "Selbstzerstörung" der Datenbrille vor.
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