Verwirrung um Verkaufsverbot der Computer Bild
Der Streit zwischen der Zeitschrift Computer Bild und Unister eskaliert immer mehr: Das Springer-Medium wirft dem Internet-Portalbetreiber in seiner aktuellen Ausgabe im Prinzip vor, seine Kunden abzuzocken. Unister hat nun eine einstweilige Verfügung erwirkt, die den Verkauf des Heftes untersagen soll. Stimmt nicht, sagt jedoch Computer Bild.
Die Computer-Zeitschrift aus dem Axel-Springer-Verlag hatte dem Betreiber von Webportalen wie Flug24.de, Fluege.de und Billigfluege.de vorgeworfen, seine Kunden "mit frei erfundenen Preisreduzierungen, heimlich aufgeschlagenen Servicegeldern, Klickfallen bei Urlaubsbuchungen und weiteren Schwindeleien" abzuzocken.
Unister, der Betreiber der genannten Seiten, bestreitet dies und hat deshalb beim Landgericht Leipzig eine einstweilige Verfügung gegen die Computer Bild erwirkt. Das schreiben die Kollegen von 'Golem' unter Berufung auf eine Pressemitteilung des Fachportals 'Hottelling'. Dort heißt es: "Die aktuelle Computerbild darf ab sofort in der bisherigen Version nicht mehr unverändert verbreitet werden, also weder an Abonnenten oder andere Empfänger verschickt, übergeben oder zugestellt werden."
Das hat ein Unister-Sprecher gegenüber Golem bestätigt, wogegen die Redaktion des Springer-Magazins bestreitet, dass die einstweilige Verfügung ein Verkaufsverbot zur Folge habe. Bei Computer Bild heißt es, dass der Gerichtsbeschluss zwar aufrecht sei, aber nicht zur Folge habe, dass der Verkauf untersagt wird. Grund für die einstweilige Verfügung seien nicht die generellen Anschuldigungen der Computer Bild, sondern zwei "nebensächliche Aussagen", die die Ermittlung der Staatsanwaltschaft gegen Unister sowie die Höhe einer Unister-Beteiligung betreffen sollen.
Die ursprüngliche Pressemitteilung der Computer Bild auf Presseportal.de ist mittlerweile nicht mehr verfügbar, die kompletten Vorwürfe findet man aber unter anderem auf 'Welt.de' - wohlgemerkt handelt es sich dabei ebenfalls um eine Publikation aus dem Springer-Verlag.
Unister, der Betreiber der genannten Seiten, bestreitet dies und hat deshalb beim Landgericht Leipzig eine einstweilige Verfügung gegen die Computer Bild erwirkt. Das schreiben die Kollegen von 'Golem' unter Berufung auf eine Pressemitteilung des Fachportals 'Hottelling'. Dort heißt es: "Die aktuelle Computerbild darf ab sofort in der bisherigen Version nicht mehr unverändert verbreitet werden, also weder an Abonnenten oder andere Empfänger verschickt, übergeben oder zugestellt werden."
Das hat ein Unister-Sprecher gegenüber Golem bestätigt, wogegen die Redaktion des Springer-Magazins bestreitet, dass die einstweilige Verfügung ein Verkaufsverbot zur Folge habe. Bei Computer Bild heißt es, dass der Gerichtsbeschluss zwar aufrecht sei, aber nicht zur Folge habe, dass der Verkauf untersagt wird. Grund für die einstweilige Verfügung seien nicht die generellen Anschuldigungen der Computer Bild, sondern zwei "nebensächliche Aussagen", die die Ermittlung der Staatsanwaltschaft gegen Unister sowie die Höhe einer Unister-Beteiligung betreffen sollen.
Die ursprüngliche Pressemitteilung der Computer Bild auf Presseportal.de ist mittlerweile nicht mehr verfügbar, die kompletten Vorwürfe findet man aber unter anderem auf 'Welt.de' - wohlgemerkt handelt es sich dabei ebenfalls um eine Publikation aus dem Springer-Verlag.
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