Slot-1-Karten: Nintendo erhält eine Million Euro
Das Landgericht in München hat in einem kürzlich gefällten Urteil entschieden, dass der in Japan ansässige Elektronikhersteller Nintendo eine Million Euro Schadenersatz erhalten soll. Hierbei geht es um sog. Slot-1-Karten.
Mit den besagten Slot-1-Karten lässt sich im Hinblick auf die mobile Spielekonsole Nintendo DS der Kopierschutz umgehen. Letztlich können auf diesen Geräten dann auch illegale Kopien gespielt werden. In dem seit geraumer Zeit andauernden Verfahren hat das Landgericht München nun ein Urteil verlauten lassen.
Vor Gericht finden sich seit 2008 ein Betreiber eines deutschen Online-Shops, über den unter anderem diese Slot-1-Karten, welche auch unter der Bezeichnung R4-Karten bekannt sind und Nintendo ein. Die Richter des Landgerichts haben nun entschieden, dass Nintendo einen Anspruch auf eine Million Euro Schadenersatz hat.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Betreiber des Online-Shops hat noch knapp einen Monat Zeit, um gegen die Entscheidung des Gerichts in München vorzugehen.
Der in Japan ansässige Konzern hat sich bereits zu diesem Urteil geäußert. Man begrüße diese Entscheidung und möchte unterstreichen, dass man den Prozess nicht nur aus Eigeninteresse führt. Diesbezügliche will Nintendo auch im Interesse der Entwicklerfirmen handeln, welche auf den Verkauf der Videospiele angewiesen sind.
Ähnlich lautende Urteile gab es in der Vergangenheit unter anderem in Frankreich, Italien und Spanien. Ein zuständiges Gericht in Den Haag hat zum Beispiel Mitte 2010 entschieden, dass 11 Online-Händler die zugehörigen Angebote aus ihrem Sortiment nehmen müssen.
Vor Gericht finden sich seit 2008 ein Betreiber eines deutschen Online-Shops, über den unter anderem diese Slot-1-Karten, welche auch unter der Bezeichnung R4-Karten bekannt sind und Nintendo ein. Die Richter des Landgerichts haben nun entschieden, dass Nintendo einen Anspruch auf eine Million Euro Schadenersatz hat.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Betreiber des Online-Shops hat noch knapp einen Monat Zeit, um gegen die Entscheidung des Gerichts in München vorzugehen.
Der in Japan ansässige Konzern hat sich bereits zu diesem Urteil geäußert. Man begrüße diese Entscheidung und möchte unterstreichen, dass man den Prozess nicht nur aus Eigeninteresse führt. Diesbezügliche will Nintendo auch im Interesse der Entwicklerfirmen handeln, welche auf den Verkauf der Videospiele angewiesen sind.
Ähnlich lautende Urteile gab es in der Vergangenheit unter anderem in Frankreich, Italien und Spanien. Ein zuständiges Gericht in Den Haag hat zum Beispiel Mitte 2010 entschieden, dass 11 Online-Händler die zugehörigen Angebote aus ihrem Sortiment nehmen müssen.
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