Sarah Palin: E-Mail-Hacker befindet sich in Haft
Obwohl die Empfehlung des Richters in diesem Fall auf einen offenen Vollzug fiel, hat die Gefängnisbehörde dies ignoriert. Angeblich sei die Behörde nicht zwingend an Empfehlungen des Richters gebunden, wenn es um das Thema Haftstrafe geht.
Im November des vergangenen Jahres kam ein Gericht in Knoxville zu einem Urteil in diesem Zusammenhang. Der Mann wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und einem Tag verurteilt. Diese kann er entweder im Gefängnis oder im offenen Vollzug verbüßen, hieß es damals.
Während des Präsidentschaftswahlkampfes 2008 drang der Mann in das E-Mail-Konto von Sarah Palin ein und veröffentlichte Bilder der elektronischen Post später unter anderem über die Whistleblowing-Plattform Wikileaks.
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