Mozilla gewinnt Klage gegen Abofallenbetreiber
Anbieter, die bisher den Mozilla Firefox oder Mozilla Thunderbird gegen Bezahlung angeboten haben, dürfen dies ab sofort nicht mehr. Aus dem gefällten Urteil des Landgerichts Hamburg geht hervor, dass die besagten Open-Source-Anwendungen nicht mehr gegen Gebühr verbreitet werden dürfen.
Es wird davon ausgegangen, dass die Abofallen-Betreiber vereinzelt bis zu 170.000 Rechnungen pro Woche verschickt haben. Infolge des Urteils müssen diese nun die erfolgten Downloads und weitere geschäftliche Informationen offenlegen.
Auf Grundlage dieses Urteils könnten die Entwickler von Mozilla nun unter Umständen Schadenersatz geltend machen.
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