Bußgeldverfahren gegen Facebook wurde eingeleitet
Im Rahmen von Einladungs- und Synchronisierungsfunktionen werden neben E-Mail- auch Handy-Adressbücher der Facebook-Nutzer ausgewertet, teilte der Datenschützer am heutigen Mittwoch im Hamburg mit. Obwohl sich diese Daten nachträglich löschen lassen, soll diese Tatsache Facebook nicht vor einem Verfahren schützen.
Sollte Facebook diese Praxis einstellen, so will Caspar dies in die Bemessung der Bußgeldhöhe mit einbeziehen. Theoretisch könnte ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro verhängt werden. Da es sich hierbei um ein förmliches Bußgeldverfahren handelt, steht allerdings noch nicht endgültig fest, ob es dazu kommen wird. Ausschlaggebend sei die Reaktion von Facebook.
Im Zusammenhang mit der Datennutzung sind laut dem Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar in der letzten Zeit zahlreiche Beschwerden von Bürgern eingegangen. Diese sind in erster Linie besorgt darüber, dass Dritte Zugriff auf persönliche Daten haben.
Bis 11. August dieses Jahres haben die Betreiber von Facebook nun die Möglichkeit, zu diesem Thema Stellung zu beziehen, berichtet der 'Spiegel'.
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