Pink Floyd verbietet Einzelverkauf von Songs im Netz
Robert Howe, der Anwalt der Band, hatte in seiner Klageschrift argumentiert, dass Pink Floyd dafür bekannt sei, Konzeptalben zu produzieren. Diese seien als Gesamtwerk gedacht und dem Einzelverkauf der auf ihnen enthaltenen Stücke wollen die Musiker daher nicht zustimmen.
EMI berief sich hingegen auf den Wortlaut des Vertrages. In diesem ist zwar festgelegt, dass nur komplette Alben verkauft werden dürfen. Die Regelung bezieht sich aber auf physische Tonträger. Nach Ansicht des Labels wäre es also lediglich verboten, einzelne Songs in einen Sampler aufzunehmen, der beispielsweise als CD verkauft wird.
Für den Vertrieb über das Internet sind keine Festlegungen getroffen, da dieser Distributionsweg zum Zeitpunkt der Vertrags-Unterzeichnung noch keine Rolle spielte. Der Richter bezog sich in seinem Urteil aber auf den Sinngehalt des Abkommens, wonach es ausdrücklich um den Schutz des Gesamtwerkes ging, was so auch für neue Verkaufskanäle Geltung habe.
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Christian Kahle
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