Auftakt im Rechtsstreit zwischen Pink Floyd und EMI
Maßgeblich fühlen sich die Musiker daran gestört, dass die Titel in Online-Musikshops einzeln verkauft werden. Laut dem Pink-Floyd-Anwalt Robert Howe gehören die Songs auf den Alben zusammen. Ein Verkauf der einzelnen Titel sei nicht vorgesehen, so der Anwalt.
Ganz anders argumentiert das Plattenlabel EMI laut einem Artikel von 'Businessweek'. Angeblich beziehe sich diese Klausel lediglich auf die physischen Tonträger und nicht auf den Verkauf im Internet. Das zuständige Gericht in London wird nun Klarheit in diese Angelegenheit bringen.
Neben diesem Thema gibt es auch Unstimmigkeiten über die Berechnung von Online-Tantiemen durch EMI. Diesbezüglich wird unter anderem bemängelt, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht näher geklärt wurde, ob die Labels direkt an den Kunden oder über einen Online-Händler verkaufen dürfen.
Zur vertraglichen Regelung in diesem Zusammenhang kam es bereits Ende der 90er Jahre.
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