41-jähriger Raubkopierer muss 2700 Euro bezahlen
Zeitgleich mit dem Kinostart in Deutschland hat der 41-Jährige den Film am 19. April 2007 über das BitTorrent-Netzwerk veröffentlicht. Die 'Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen' konnte dabei seine IP-Adresse aufzeichnen und stellte einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft.
Daraufhin wurde Ende 2007 die Wohnung des Raubkopierers durchsucht. Den getroffenen Angaben zufolge wurde dabei umfangreiches Beweismaterial gefunden. Dazu gehören unter anderem zahlreiche kopierte CDs und DVDs.
Der Raubkopierer hat wie bereits erwähnt auch eine Webseite betrieben, auf der Werbung geschaltet wurde. Das Amtsgericht Dresden sieht darin eine gewerbsmäßige Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke.
Für das First Seeden, also das illegale Ersteinstellen des Films in einem BitTorrent-Netzwerk und das Betreiben der Webseite erhielt der Mann eine Einzelstrafe von 170 Tagessätzen. Für das illegale Installieren eines Betriebssystems auf seinem Notebook erhielt er weitere 15 Tagessätze.
Das Gericht bildete daraus eine Gesamtstrafe von 180 Tagessätzen zu je 15 Euro. Sollte diese Zahlung nicht erfolgen, so drohen dem Mann sechs Monate Haft.
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