FTC: Virtuelle Welten sind nichts für Minderjährige
Insgesamt wurden 27 virtuelle Welten untersucht, darunter das bekannte Second Life sowie Build A Bearville, IMVU, Neopets, Runescape, There und YoVille. Man unterschied grundsätzlich zwischen Virtual Worlds, die sich an Erwachsene richten und solche, die für Kinder bestimmt sind.
Die FTC ermittelte, dass in 19 der 27 untersuchten virtuellen Welten mindestens ein Vorkommen von sexuellen oder gewaltverherrlichenden Inhalten gefunden wurde. Fünf davon erhielten die Bezeichnung "heavy" - sie enthalten also entsprechend viele oder stark anstößige Inhalte. Unter den Kinder-orientierten virtuellen Welten fand man zehn, die man als sauber bezeichnen könnte. Immerhin ein Testkandidat erhielt die Bezeichnung "moderate".
Die meisten Betreiber derartiger Angebote setzen auf eine Altersverifikation, um Minderjährige auszuschließen. Dazu muss bei der Registrierung das Geburtsdatum eingegeben werden. Ist man zu jung, hilft bei einigen Angeboten auch nicht eine erneute Registrierung, da die Informationen über die fehlgeschlagene Anmeldung auf dem genutzten Computer gespeichert werden.
Die FTC gibt den Betreibern der virtuellen Welten in ihrem Report auch Tipps, wie die Alterskontrolle verbessert werden kann. Zudem empfiehlt man den Einsatz von automatischen Filtern, um bestimmte Inhalte vor ihrer Verbreitung blockieren zu können.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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