Urteil: Forenbetreiber haften nicht für Beiträge
Das Oberlandesgericht Hamburg hat dieser Entscheidung nun eine klare Absage erteilt, berichtet 'heise.de'. Die Betreiber der Website "Marions Kochbuch" hatten geklagt, da ein Mitglied der Fußball-Community "Foros" ein Foto veröffentlicht hatte, das eine Rechtsverletzung darstellte. Das Landgericht Hamburg verurteilte den Forenbetreiber zur Unterlassung sowie zur Zahlung von Anwalts- und Lizenzgebühren.
In der Begründung hieß es, dass der Forenbetreiber als Störer für die Urheberrechtsverletzung mitverantwortlich sei. Zudem soll er in der Lage gewesen sein, die Rechtsverletzung zu verhindern, indem er beispielsweise generell das Einstellen von Bildern durch Dritte unterbindet.
Das zuständige Oberlandesgericht hat diese Entscheidung nun aufgehoben und entschied in allen Punkten zugunsten des Forenbetreibers. Da es sich bei den Forenbeiträgen um fremde Beiträge handelt, ist der Betreiber auch nur eingeschränkt haftbar. Da keine vorsorgliche Überprüfung sämtlicher Inhalte vorgenommen werden muss, kann der Forenbetreiber auch nicht als Störer haftbar gemacht werden.
Da der Beklagte auch sofort nach Kenntnis die Urheberrechtsverletzung beseitigt hat, kann er auch nicht auf Unterlassung verklagt werden. Auch die Anwaltskosten müssen nicht gezahlt werden, da der Forenbetreiber erst nach Eingang der Abmahnung über die Rechtsverletzung informiert war. Der Rechteinhaber muss dafür zahlen, schließlich liegt es in seinem Interesse, den Betreiber zur Entfernung des Beitrags aufzufordern.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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