Intel erhält keinen Aufschub im EU-Kartellverfahren
Das Gericht hat damit die Entscheidung der EU-Kommission bestätigt, dass Intel in dem seit Juli 2007 laufenden Kartellverfahren nur bis zum 17. Oktober 2008 Zeit gehabt hätte, eine Stellungnahme zu den Vorwürfen abzugeben und weitere Unterlagen zur eigenen Verteidigung vorzulegen. Das Gericht empfiehlt der EU-Kommission, Intel nun eine Frist von vier Wochen einzuräumen, um die Papiere nachzureichen.
Die Europäische Kommission wirft dem Chiphersteller vor, durch die Zahlung von großen Geldsummen und Absprachen mit großen Vertriebspartnern versucht zu haben, seinen Konkurrenten AMD vom Markt zu drängen. Bei Intel selbst bestreitet man die Vorwürfe vehement.
Ganz anders sieht man dies bei AMD. Bereits im Dezember hat das Unternehmen seinem Konkurrenten vorgeworfen, absichtlich die Untersuchungen der EU-Kommission zu blockieren. Tom McCoy, Vizepräsident für Rechtsangelegenheiten bei AMD begrüßte daher die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.
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