Privat-Verkauf von Kopierschutz-Knackern verboten
Dem entsprechend können private Anbieter von der Musikindustrie ebenfalls zur Verantwortung gezogen werden und müssen die Verfahrenskosten zahlen. Das entschied der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in dritter Instanz.
Ein Nutzer hatte ein solches Programm bei eBay zum Verkauf angeboten. Daraufhin wurde er von der Musikindustrie abgemahnt. Der Verkäufer erklärte sich bereit, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, lehnte es aber ab, die Anwaltskosten in Höhe von 1.113,50 Euro zu bezahlen.
Der Betroffene strengte daraufhin eine Feststellungsklage an, in der klargestellt werden sollte, das ihn die Musikindustrie nicht finanziell zur Verantwortung ziehen könne. Das zuständige Amtsgericht hatte der Klage zuerst stattgegeben. Das Berufungsgericht wies sie allerdings in zweiter Instanz ab.
Daraufhin wandte sich der Kläger an den Bundesgerichtshofs. Doch auch hier hatte er keinen Erfolg. "Das Verbot, für den Verkauf von Programmen zur Umgehung des Kopierschutzes zu werben, gelte auch für private und einmalige Verkaufsangebote", hieß es in der Entscheidung.
Neueste Downloads
Beliebt im Preisvergleich
- Bearbeitung/Editoren:
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
Ich empfehle ...
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
gute Nachrichten: die Krita 5.3.4. ist da
d-hubs - vor 2 Stunden -
"Windows 11 macht mich langsam wahnsinnig aber was macht ihr aben
DON666 - Heute 08:41 Uhr -
die neueste DietPi 10.7 ist da:
d-hubs - Gestern 17:03 Uhr -
Win 95 Installation und Probleme
Dollyfan - Gestern 16:52 Uhr -
Datenspuren '26 - die 23.te Ausgabe seit 2004
d-hubs - 13.09. 23:35 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen