StudiVZ mahnt Internetseiten mit 'VZ' im Namen ab
Bei den ersten Webseiten, die eine Abmahnung vom Studenten-Portal erhielten, handelt es sich um PokerVZ und FussballerVZ. Die beiden Netzwerke finanzieren sich ebenfalls über Werbung, richten sich allerdings an andere Zielgruppen. Dennoch erließ das Landgericht Köln in beiden Fällen einstweilige Verfügungen.
Die Richter beanstandeten unter anderem das Design der beiden Portale. Es soll weitgehend vom StudiVZ übernommen worden sein. Dabei haben sie aber offenbar vergessen, dass auch StudiVZ für den Design-Klau kritisiert wird. Man wirft der Webseite aus der Holtzbrinck-Verlagsgruppe vor, die Aufmachung vom us-amerikanischen Vorbild Facebook abgekupfert zu haben.
In den Abmahnungen, die unter anderem auch an ErstiVZ und abitur-vz verschickt wurden, wurde ein Streitwert in Höhe von 150.000 Euro festgelegt. Für die Abmahnung ergibt sich somit eine Gebühr über 2080,50 Euro, die der Abgemahnte zu tragen hat. Den Betreibern wird vorgeworfen, mit ihren Namen gegen das Marken- und Wettbewerbsrecht zu verstoßen.
Gegenüber dem Nachrichtenmagazin "heute" hat sich der Pressesprecher des StudiVZ zu der Angelegenheit geäußert. "Wir werden unseren Namen schützen, falls ein anderer Plattform-Betreiber unser Markenrecht verletzt. Grundsätzlich versuchen wir uns bei solchen Fällen aber über einen Dialog außergerichtlich zu einigen", erklärte Dirk Hensen.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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