Amazon: Gutscheine dürfen nicht mehr verfallen
Mit seiner Entscheidung wies das OLG München eine Berufung von Amazon gegen eine Entscheidung des Landgerichts München ab. Als Grund nannte der Vorsitzende Richter Rainer Zwirlein, dass er keinen Grund sehe, warum die gesetzliche Frist von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt werden solle, wenn dies die Käufer in unangemessener Weise benachteilige.
Bislang hatte Amazon den Verfall der Gutscheine nach nur einem Jahr damit begründet, dass durch lange ungenutzte Gutscheine ein sehr hoher Verwaltungsaufwand entstehen würde. Die klagende Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und das Gericht hielten jedoch entgegen, dass der Verwaltungsaufwand dank technischer Geräte kaum größer sei als bei einer Befristung auf nur ein Jahr.
Wie die Verbraucherzentrale im Anschluss an die Entscheidung des Gerichts mitgeteilt hat, können sich betroffene Kunden auf diese Entscheidung berufen und ihre Gutscheine oder auch ein Restguthaben auch nach Ablauf eines Jahres einlösen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob Amazon das Urteil anfechten wird.
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