Universal Music geht erneut gegen Videoportal vor
Wie auch in den anderen Fällen, wirft man dem Videoportal vor, dass Urheberrecht massiv und bewusst zu verletzen. In der Klageschrift gegen Veoh heißt es, dass das Portal sein Geschäftsmodell "auf dem Rücken des geistigen Eigentums anderer" aufbaue.
Bei Veoh rechnete man bereits seit Juli mit einer Klage von Universal Music. Damals hatte das Plattenlabel den Betreibern mitgeteilt, dass man eine Klage wegen fortgesetzter Urheberrechtsverletzungen nicht ausschließen könne. Auf dieses Schreiben hin, wollte Veoh von einem US-Gericht dann feststellen lassen, dass man sich mit seinem Geschäftsmodell im Rahmen des US-Urheberrechts bewege. Bis zum heutigen Zeitpunkt hat das besagte Gericht jedoch noch keine Entscheidung getroffen.
Veoh selbst ist ein Gemeinschaftsprodukt von Investmentfirmen und dem Medienkonzern Time Warner. Im Gespräch mit dem Portal Wired.com erklärte Veoh-CEO Steve Mitgang, dass Universal nur ein begrenztes Verständnis von Veoh und Online-Videoportalen insgesamt habe. Er erklärte weiter, dass man die Rechte Dritter wahre und von vielen Medienkonzernen deshalb respektiert werde.
Bei Veoh rechnete man bereits seit Juli mit einer Klage von Universal Music. Damals hatte das Plattenlabel den Betreibern mitgeteilt, dass man eine Klage wegen fortgesetzter Urheberrechtsverletzungen nicht ausschließen könne. Auf dieses Schreiben hin, wollte Veoh von einem US-Gericht dann feststellen lassen, dass man sich mit seinem Geschäftsmodell im Rahmen des US-Urheberrechts bewege. Bis zum heutigen Zeitpunkt hat das besagte Gericht jedoch noch keine Entscheidung getroffen.
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