EU: Provider dürfen Daten von Filesharern schützen

Internet & Webdienste Seit Jahren versucht die Musikindustrie mit rechtlichen Mitteln gegen die illegale Verbreitung ihrer Produkte über Filesharing-Netzwerke und andere Internet-Dienste zu verhindern. Immer wieder wurden dabei auch Forderungen laut, wonach die Provider Kundendaten auch in zivilrechtlichen Verfahren herausgeben sollten. Wäre dies der Fall, bliebe den Unternehmen aus der Musikbranche der Weg über einen Richter erspart, der nur im Rahmen von Strafverfahren sein Einverständnis erteilt. Gleichzeitig würde wahrscheinlich eine Klagewelle sondergleichen losbrechen, mit der die Musikindustrie blind nach Filesharern fahnden würde.

Vorerst wird dies jedoch nicht der Fall sein. In einem Verfahren vor dem höchsten Gericht der EU hat ein Berater der Richter empfohlen, eine derartige Praxis nicht zuzulassen. Normalerweise folgt das EU-Gericht den Empfehlungen seiner Berater. In dem Verfahren geht es um die Herausgabe der Nutzerdaten eines Providers an eine Musikfirma.

Der Musikverband Promusicae war gegen den spanischen Internet-Provider Telefonica ins Feld gezogen, weil sich das Unternehmen geweigert hatte, die Daten eines seiner Kunden herauszugeben. Der Kunde hatte die Filesharing-Software KaZaA verwendet, um Musik aus dem Internet aus illegalen Quellen herunterzuladen.
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