BGH bestätigt: Forenbetreiber haften erst ab Kenntnis
Sollte also ein Dritter durch einen Forenbeitrag seine Rechte verletzt sehen, so kann er gegen den Betreiber der Plattform einen Anspruch auf Unterlassung durchsetzen. Das gilt auch dann, wenn der eigentliche Urheber, also der Nutzer, der den Beitrag erstellt hat, bekannt ist. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hatte geurteilt, dass der Betreiber des Forums nicht haftet, wenn er die Identität des Verantwortlichen Schreibers angibt.
Wie die Kollegen von heise.de berichten, gehen Rechtsexperten davon aus, dass dieses neue Urteil keine Änderung in der Rechtspraxis bewirken wird. Die Urteilsbegründung wird in drei bis sechs Wochen erwartet. Ob darin auf die Vorabprüfungspflichten der Forenbetreiber eingegangen wird, ist nicht bekannt. Das Landgericht Hamburg wollte im bekannten Heise-Forenurteil eine derartige Pflicht erzwingen.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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