Bayern legt Gesetzesentwurf gegen "Killerspiele" vor

Spiele Seit in Deutschland mehrere Jugendliche mehr oder weniger erfolgreich an Schulen um sich geschossen haben, übertreffen sich vor allem konservative Politiker gegenseitig mit Verbotsforderungen, die sogenannte "Killerspiel" betreffen, in denen Gewaltdarstellung und -anwendung zum Spielgeschehen gehört. Bisher war vor allem aus Bayern zwar viel zu hören, was mögliche Maßnahmen angeht, doch erst jetzt liegt ein Gesetzesentwurf vor, der unter anderem eine Änderung des §131 des Strafgesetzbuches vorsieht. Der Freistaat Bayern bezeichnet das dem Bundesrat vorzulegende Papier "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes".

Zu den Änderungen, die Bayern für den §131a des Strafgesetzbuchs durchsetzen will, gehören unter anderem folgende Aussagen:

  • Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,
    1. verbreitet,
    2. öffentlich zugänglich macht,
    3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
    4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.
  • Außerdem will man mit dem neuen Gesetzesentwurf auch Maßnahmen gegen Sportarten wie Paintball durchsetzen. Dazu heißt es in §118 in Zukunft nach Auffassung der bayrischen Landesregierung:

  • Ordnungswidrig handelt, wer
    1. Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird,
    2. hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt oder
    3. an solchen Spielen teilnimmt.
  • Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro, in den Fällen des Abs. 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet werden.

  • Hinzu kommt, dass man den Umgang mit Erziehungsberechtigten öndern will. Durften bisher die Eltern selbst entscheiden, was die Kinder zu sehen bekamen, will man dieses Recht nun einschränken. Dazu heißt es im Entwurf der Bayern, dass es kein zu rechtfertigendes Bedürfnis für Erziehungsberechtigte gibt, Kindern und Jugendlichen "exzessive Gewaltdarstellungen" zugänglich zu machen. Das sogenannte Erzieherprivileg soll deshalb ersatzlos gestrichen werden.

    Darüber hinaus will man auch die Arbeit der Unabhängigen Selbstkontrolle der Spielewirtschaft verändern. Der gesamte Gesetzesentwurf steht über die Webseite des Bundesrates als PDF-Datei zum Download bereit. Sollte der Bundesrat den Änderungen zustimmen, ist mit Sicherheit mit Klagen zu rechnen, da man die Abschaffungs des Erzieherprivilegs als Einschränkung der Grundrechte auslegen könnte.
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